Schenkst du Valentina ein warmes Körbchen?

10.09.24
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282503401
RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun, weiß
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht
Wurftag:
01.09.19 (5 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Valentina lebt aktuell im öffentlichen Shelter in Rumänien, was für so einen liebebedürftigen, menschenbezogenen Hund nur schwer auszuhalten ist. Trotz aller Bemühungen der Mitarbeiter*innen, sehnt sich Valentina nach einem Zuhause mit ihren eigenen Menschen, die sie umsorgen und lieben.
Valentina ist ein ca. 5 Jahre alte, ca. 48 cm große liebe Hündin mit besonders schönem braun-weißen wuscheligen Fell. Die weißen Pantöffelchen an den Pfoten und die weiße Nase stechen dabei besonders schön hervor. Sie zeigt sich sehr offen und freundlich den Menschen gegenüber und freut sich über jede Zuwendung. Sie ist eine verspielte und aktive Hündin, die sich auch mit Artgenossen sehr gut versteht.
Es ist davon auszugehen, dass Valentina das Leben im Haus noch nicht kennt. Leinenführigkeit und Stubenreinheit sind ihr sicher genauso unbekannt, wie die Verhaltensregeln für einen ordentlichen Haushund. Aber wir sind uns sicher, dass Valentina das ganze Hunde-1×1 schnell lernen wird, wenn man geduldig und liebevoll an ihrer Erziehung arbeitet.
Wir wünschen uns Adoptanten für sie, die sie liebevoll und geduldig aufnehmen, ihr Familienanschluss, ein warmes Körbchen und wunderschöne Spaziergänge bieten möchten. Nach der Eingewöhnungszeit würden wir den Besuch einer positiv arbeitende Hundeschule empfehlen, in der Valentina gemeinsam mit ihrer neuen Familie trainieren und positive Erfahrungen sammeln kann.
Die hübsche, wuschelige Valentina reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr ganz eigenes Zuhause ziehen. Auch über eine Pflegestelle würde sich die liebe Valentina sehr freuen.

Weitere Infos über Valentina findest du hier: https://einherzfuerstreuner.de/project/valentina/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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