Schenkst du CREAMY ein schönes Leben voller Liebe?

27.04.24
22.01.24
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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß-creme
Wurftag:
30.08.23 (1 Jahr 1 Woche alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien. Die kleine Creamy ist auf der Suche nach einem Zuhause. Sie lebte auf der Straße, zusammen mit ihrer Mutter. Diese ist allerdings zu scheu, deshalb konnte sie bisher noch nicht eingefangen werden. Die Welpen sind aber alle in Sicherheit. Die Mutter ist ein Schäferhund-Mix. Der Vater ist unbekannt. Creamy macht ihrem Namen alle Ehre mit ihrem wunderschönen cremefarbenen Fell. Das Gesicht ist ein wahres Kunstwerk und es sieht so aus, als hätte Creamy sich extra für die Fotos mit Kajal geschminkt 😉.

Im Umgang mit den Menschen sind die Kleinen noch ein bisschen ängstlich, aber trotzdem lieb. Miteinander sind sie welpentypisch verspielt. Creamy wird vermutlich eher groß werden. Creamy sucht Menschen, die erstmal nichts von ihr erwarten und ihr zeigen, wie ein normales Hundeleben funktioniert. Sie ist noch ein Baby und muss noch viel lernen. Das ein oder andere Malheur sollte man ihr deshalb nicht übelnehmen, Creamy stets mit einem positiv verstärkenden Erziehungsstil begleiten. Sie freut sich schon auf ihr neues Leben mit schönen Spaziergängen in der Natur, vielen Schmusestunden und auch auf einen Besuch in der Hundeschule.

Im ersten Lebensjahr sollten Welpen so wenig wie möglich allein sein. Irgendwann steht dann auch noch die eher anstrengende Pubertätszeit bevor. Das Hormonchaos stellt das Leben der kleinen Racker auf den Kopf. Sie “vergessen” oft alles, was sie bisher gelernt haben, und die Ohren schalten auf Durchzug. Daher ist es in dieser Phase besonders wichtig, konsequent – aber liebevoll – zu erziehen. Und es gibt auch eine gute Nachricht: Auch diese Phase geht vorüber!

Da die Mutter ein Schäferhund-Mix ist und dem Aussehen nach auch nicht auszuschließen ist, dass Creamy Herdenschutzhund-Gene hat, sollte man sich vorher mit den Rassemerkmalen von Hüte- und Herdenschutzhunden auseinandersetzen. Creamy ist kein Hund für eine Etagenwohnung und da sie noch ein bisschen ängstlich ist, sollten Kinder schon etwas älter sein und nicht zu impulsiv.

Creamy reist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht mit ihrem EU-Heimtierausweis im Gepäck. Sie wird, nach positiver Vorkontrolle, gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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