Schenkst du Cassandra ein artgerechtes Hundeleben?

30.03.23
06.02.23
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RO-547235 Fantanele (Arad, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz, weiß
Wurftag:
01.01.20 (4 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
450 €
Fantanele, Rumänien. Cassandra ist eine wunderschöne Herdenschutz-Dame, die sich sehr auf ihr eigenes Zuhause freut! Sie wurde aus dem öffentlichen Shelter in Zalau gerettet, denn hier wäre sie bald getötet worden. Nun ist sie in einem privaten Shelter untergekommen. Kaum bessere Bedingungen – aber in Sicherheit!

Cassandra wird auf etwa 3 Jahre geschätzt und bringt mit etwa 58 cm und 26 kg eine mittlere Größe mit. Sie ist eine freundliche Hündin, die den Kontakt zu Menschen sehr genießt. Mit anderen Hunden kommt Cassandra gut aus und auch an der Leine läuft sie schon recht gut. Cassandra erstrahlt in neuem Glanz! Sie hat ihren Lebensmut wieder gefunden und lacht bis über beide Ohren. Das ist so schön mit anzusehen – noch schöner wäre es, wenn wir ein warmes Körbchen für sie hätten.

Cassandra könnte ein Mioritic-Mischling sein und entsprechende Herdenschutzeigenschaften mitbringen. Man sollte sich daher vorher mit den Eigenschaften einer solchen Rasse auseinandersetzen und auch überlegen, ob der Hund in das persönliche Umfeld passt. Herdenschutzhunde sind keine Stadt- oder Bürohunde. Toll wäre für sie daher ein großes Grundstück, das sie bewachen kann. Da das Territorium eines Herdenschutzhundes so weit reicht, wie sie gucken kann, sollte das Grundstück eingezäunt sein, um ihr ihre Territoriumsgrenzen zu zeigen. Herdenschutzhunde sind eigenständige Persönlichkeiten, die Konsequenz und Einfühlungsvermögen durch den Besitzer voraussetzen und die Fähigkeit, sich mit einem intelligenten, selbständig handelnden, großen Hund auseinandersetzen zu können. Sie bringen viele tolle Eigenschaften mit. Menschen die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden gemacht haben, wollen keine anderen Rassen mehr haben, da sie trotz ihres Dickschädels sehr treue und loyale Begleiter sind.

Unsere Cassandra ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro in ihr neues Leben reisen. Auch eine Pflegestelle wäre ein Sprungbrett in ein neues Leben!

Schenkst du Cassandra ein artgerechtes Hundeleben?

https://youtu.be/mGZJLEN18ZM

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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