Schenkst du Bärt ein neues Leben?

01.11.23
02.04.23
352
277949520
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
gestromt
Wurftag:
01.01.20 (4 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
450 €
Fantanele, Rumänien. Bärt wurde von unserer Tierschützerin im Urlaub gefunden. Der hübsche Rüde hatte offenbar keinen Besitzer und war auch nicht gechipt. Daher wurde er in Sicherheit gebracht und wartet nun in einer bezahlten Unterkunft in Außenzwingern auf sein Zuhause.

Bärt ist ein etwa 3,5 Jahre alter, hübscher Rüde. Mit etwa 55 cm und 26 kg bringt er eine mittlere Größe mit. Bärt hat in den letzten Monaten tolle Fortschritte gemacht. Erst die Welt nicht mehr verstanden – mittlerweile aufgetaut und nun zeigt er allen, wie toll er ist! Er läuft gut an der Leine, hat seine Schüchternheit abgelegt und versteht sich auch weiterhin gut mit seinen Artgenossen. Sein Aktivitätslevel ist eher gering.

Wir wünschen uns für Bärt ein liebevolles Zuhause, dass ihm zeigt, wie ein artgerechtes Leben funktioniert. Er kennt das vermutlich nicht und muss noch viel lernen. Außerdem sehen wir ihn in einem ruhigen und beständigen Zuhause – bei zu viel Trubel wird er vermutlich nicht gut auftauen. Also gerne ländlich gelegen, vielleicht sogar mit Garten. Ein souveräner Ersthund könnte unserem Bärt die Eingewöhnung erleichtern, ist aber auch kein Muss. Bärt hätte nach einer Eingewöhnungszeit sicher viel Freude in einer positiv arbeitenden Hundeschule. Er freut sich dann auf sein Leben in Freiheit, mit vielen Ausflügen in die Natur aber ebenso den Kuscheleinheiten seiner Menschen.

Bärt ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro in seine neue Familie reisen. Auch eine Pflegestelle wäre ein Sprungbrett in sein neues Leben.

Schenkst du Bärt das Leben, dass er so sehr verdient?

https://youtu.be/ogmsyqIWHx8

Weitere Informationen zu Bärt findest du auf unserer Homepage: https://www.einherzfuerstreuner.de/project/baert/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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