Ruffy sucht seinen Seelenverwandten!

09.08.24
03.01.23
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269360689
84152 Mengkofen (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-weiss
Wurftag:
01.01.16 (8 Jahre 9 Monate alt)
Preis:
325 €
Charmeur Ruffy ist ein echter Strahlemann und ein Hund im besten Alter! Er hat beschlossen, jetzt noch mal voll durchzustarten und endlich seine Familie zu finden! Bereits seit 6 (!!!!) Jahren sitzt Ruffy im Tierheim in Deutschland und wartet auf seine Familie! Könnt ihr euch das vorstellen? Das muss jetzt ein Ende haben, finden wir alle. Und wollen gemeinsam seine Menschen finden.
Ruffy ist ein Hund der sich immer in der Nähe des Menschen aufhält. Er mag es, dabei zu sein und freut sich sehr über Leckerlies Er lässt sich problemlos kämmen, Krallenschneiden, Ohrenputzen, ist aber kein großer Kuschelbär. Er ist ein ruhiger, ausgeglichener Rüde, der gerne rumliegt und beobachtet. Futterneid zeigt er nicht. Ruffy hat mit etwa 63 cm und 28 kg eine große, aber sehr schlanke Größe. Seine Beine sind lang und grazil.

In der aktuellen Pension war er bereits mit bei den Pferden und findet alles toll. Er zeigt keinen Jagdtrieb und hat die Zeit mit den Pferden, Ponys und Katzen sehr genossen. Auch bei Hühnern, Hasen und Ziegen zeigt er keine Reaktion. Ruffy könnten wir uns auch gut auf einem Hof mit vielen Tieren vorstellen. Ein ländliches Zuhause mit Garten wäre in jedem Fall sein großer Wunsch. Mit seinen Artgenossen ist er auch prima verträglich. Momentan lebt er hauptsächlich mit Rüden zusammen, was wunderbar funktioniert und noch nie Probleme gab. Ruffy bellt nicht viel. Auch an der Leine geht er schon gut. Wir suchen für Ruffy Menschen, die mit ihm schöne Spaziergänge machen wollen und ihm noch mal alles zeigen, was er bisher in seinem Leben verpassen musste. Und da gibt es noch viel findet Ruffy!

Ruffy ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt seinen eigenen EU-Heimtierausweis und wird nur nach positiver Vorkontrolle gegen eine verminderte Schutzgebühr von 325 Euro vermittelt.

Du fühlst dich angesprochen und bringst die perfekten Bedingungen für Ruffy mit? Dann melde dich!

https://youtu.be/N2iwW_rUxXo

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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