Poppy - glücklich trotz Handicap

29.07.24
13.04.24
89
281201172
52355 Düren (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.01.22 (2 Jahre 9 Monate alt)
Preis:
auf Anfrage
52355 Düren. Poppy macht großartige Fortschritte! Heute bekommen wir von ihrer Pflegestelle ein weiteres positives Update:

Poppy verschenkt mittlerweile seit 3 Monaten in der Pflegestelle in Düren ihr großes Herz. Von Anfang an hatte Poppy volles Vertrauen zu ihren Bezugspersonen und begegnete ihnen lebenslustig und offen.

Poppy lässt sich durch die Schiene im hinteren linken Bein nicht vom ausgelassenen Leben abhalten. Die eingesetzte Platte hindert die fröhliche Poppy nicht, eine Stunde Gassi zu gehen oder im Garten mit dem gleichaltrigen Hund der Tochter herumzutoben – ohne Schwierigkeiten oder Beeinträchtigungen. Da Poppy ohne Schmerzen laufen kann, wird die Platte immer bleiben können und ihr bleibt eine weitere Operation erspart. Poppy bekommt regelmäßig Physiotherapie, und es ist bereits eine Besserung der noch bestehenden Inkontinenz zu bemerken. Es wird weiterhin daran gearbeitet, dass die Symptome noch weiter gelindert werden und im besten Fall sogar ganz verschwinden. Poppys Pflegemenschen benutzen waschbare Windeln, dadurch bleibt es bei den einmaligen Anschaffungskosten. Die Besuche beim Tierarzt und bei der Physiotherapie nimmt Poppy ganz cool, als ob sie genau weiß, dass alles zu ihrem Besten geschieht.

Hundebegegnungen beim Spaziergang laufen mit Poppy völlig unkompliziert und richtig gut ab. Sie lernt gerne und freut sich, wenn man sich mit ihr beschäftigt. ‚Sitz‘ und ‚Platz‘ beherrscht sie schon prima, an der Leine geht Poppy artig und wie selbstverständlich bei Fuß. Die ausgeglichene Hündin bleibt bereits vier bis fünf Stunden allein zu Hause. Autofahren ist für sie bereits zur Routine geworden. Poppy mag einfach alle Menschen und begrüßt Bekannte und Fremde gleichermaßen herzlich und liebenswürdig. Das wundervolle Familienmädchen begeistert mit ihrem unkomplizierten Wesen die ganze Pflegefamilie.

Poppy darf gerne in Düren besucht werden. Für sie wäre ein dauerhaftes liebevolles Zuhause der Jackpot.

Unsere Poppy ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine verminderte Schutzgebühr von 325 Euro in ihr eigenes Zuhause ziehen. Ihren EU-Heimtierausweis bringt sie mit.

https://youtu.be/-BbdglbYffI

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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