Peekaboo sucht ihre Traumfamilie
Anzeige vom 10.06.24
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Nr. 281703772
RO-40001 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Hunderasse:
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.24 (10 Monate 1 Tag alt)
Preis:
500 €
Die zutrauliche und wunderschöne Peekaboo ist eine junge Hündin auf der Suche nach einer besseren Zukunft. Sie wurde zusammen mit ihrer Schwester Tara verlassen aufgefunden, aber den Grund dafür kennen wir nicht.
Im Moment sind Peekaboo und Tara in einer privaten rumänischen Pflegestelle untergebracht, aber dort können sie natürlich nicht für immer bleiben. Unsere bemühten Mitarbeiter*innen geben zwar ihr Bestes, um den Hunden den Aufenthalt möglichst erträglich zu machen. Aber ihre Zeit reicht bei weitem nicht aus, den jungen, aktiven Hündinnen gerecht zu werden. Deshalb bemühen wir uns, den beiden Hübschen nun die Chance auf ein neues, besseres Leben bei liebevollen Menschen zu geben, die an ihrer Seite bleiben und ihnen zeigen, wie schön das Leben als Haushündin sein kann.
Mit einer aktuellen Schulterhöhe von ca. 50 cm gehört Peekoboo zu den mittelgroßen Hündinnen, es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sie auch eine große Größe erreicht. Sie hat kurzes, braun-schwarzes Fell und ein ganz besonders hübsch gezeichnetes Gesicht mit schwarzen Knopfaugen und einem wachen Blick. Peekaboo ist ca. fünf bis sechs Monate alt und zeigt sich hier in der Pflegestelle zutraulich, verschmust und lebhaft. Unbekanntem begegnet sie aufgeschlossen und interessiert. Kinder, Artgenossen und sogar Katzen kennt sie bereits. Bestimmt wird sie sich bei liebevoller Behandlung schnell zu einer fröhlichen und lebhaften Familienhündin entwickeln.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass Leinenführigkeit und Stubenreinheit Peekaboo genauso unbekannt sind wie die Verhaltensregeln im Haus. Altersentsprechend kommt sie bald in die Pubertät und wird sicherlich, wenn sie sich erst eingelebt hat, auch die eine oder andere Regel ganz genau hinterfragen. Aber wir sind uns sicher, dass die schlaue Hündin das ganze Hunde-1×1 schnell lernen wird, wenn man sie mit viel liebevoller Konsequenz erzieht und gewünschtes Verhalten verstärkt. Nach der Eingewöhnungszeit würde der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule dazu beitragen, Peekaboos Bindung zu ihren neuen Menschen zu stärken und erfolgreich an ihrer Erziehung zu arbeiten.
Wir gehen davon aus, dass Peekaboo eine Schäferhund-Mix-Hündin ist und auch rassetypischen Eigenschaften entwickeln wird. Deshalb wünschen uns engagierte und etwas hundeerfahrene Adoptanten, die sich darauf freuen, eine dynamische und aktive, junge Hündin zu erziehen und ihre angemessene Auslastung zu bieten. Sie sollten Peekaboo Streicheleinheiten, ein kuscheliges Plätzchen und viel Kontakt zu Artgenossen bieten können. Reichlich Auslauf und Kopfarbeit werden Peekaboo körperlich und mental auslasten und sie zu einem gelassenen und anhänglichen Familienmitglied reifen lassen.
Auch über eine Pflegestelle für Peekaboo, in der die junge Hündin die ersten Schritte in ein artgerechtes Hundeleben machen kann, würden wir uns sehr freuen.
Peekaboo reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Sie wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.
Im Moment sind Peekaboo und Tara in einer privaten rumänischen Pflegestelle untergebracht, aber dort können sie natürlich nicht für immer bleiben. Unsere bemühten Mitarbeiter*innen geben zwar ihr Bestes, um den Hunden den Aufenthalt möglichst erträglich zu machen. Aber ihre Zeit reicht bei weitem nicht aus, den jungen, aktiven Hündinnen gerecht zu werden. Deshalb bemühen wir uns, den beiden Hübschen nun die Chance auf ein neues, besseres Leben bei liebevollen Menschen zu geben, die an ihrer Seite bleiben und ihnen zeigen, wie schön das Leben als Haushündin sein kann.
Mit einer aktuellen Schulterhöhe von ca. 50 cm gehört Peekoboo zu den mittelgroßen Hündinnen, es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sie auch eine große Größe erreicht. Sie hat kurzes, braun-schwarzes Fell und ein ganz besonders hübsch gezeichnetes Gesicht mit schwarzen Knopfaugen und einem wachen Blick. Peekaboo ist ca. fünf bis sechs Monate alt und zeigt sich hier in der Pflegestelle zutraulich, verschmust und lebhaft. Unbekanntem begegnet sie aufgeschlossen und interessiert. Kinder, Artgenossen und sogar Katzen kennt sie bereits. Bestimmt wird sie sich bei liebevoller Behandlung schnell zu einer fröhlichen und lebhaften Familienhündin entwickeln.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass Leinenführigkeit und Stubenreinheit Peekaboo genauso unbekannt sind wie die Verhaltensregeln im Haus. Altersentsprechend kommt sie bald in die Pubertät und wird sicherlich, wenn sie sich erst eingelebt hat, auch die eine oder andere Regel ganz genau hinterfragen. Aber wir sind uns sicher, dass die schlaue Hündin das ganze Hunde-1×1 schnell lernen wird, wenn man sie mit viel liebevoller Konsequenz erzieht und gewünschtes Verhalten verstärkt. Nach der Eingewöhnungszeit würde der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule dazu beitragen, Peekaboos Bindung zu ihren neuen Menschen zu stärken und erfolgreich an ihrer Erziehung zu arbeiten.
Wir gehen davon aus, dass Peekaboo eine Schäferhund-Mix-Hündin ist und auch rassetypischen Eigenschaften entwickeln wird. Deshalb wünschen uns engagierte und etwas hundeerfahrene Adoptanten, die sich darauf freuen, eine dynamische und aktive, junge Hündin zu erziehen und ihre angemessene Auslastung zu bieten. Sie sollten Peekaboo Streicheleinheiten, ein kuscheliges Plätzchen und viel Kontakt zu Artgenossen bieten können. Reichlich Auslauf und Kopfarbeit werden Peekaboo körperlich und mental auslasten und sie zu einem gelassenen und anhänglichen Familienmitglied reifen lassen.
Auch über eine Pflegestelle für Peekaboo, in der die junge Hündin die ersten Schritte in ein artgerechtes Hundeleben machen kann, würden wir uns sehr freuen.
Peekaboo reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Sie wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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