Oakley (Litse Hound-Mix/Schulterhöhe ca. 50 cm) wurde

08.12.22
471
275234068
Gerhard-Stalling-Straße 43, 26135 Oldenburg (Niedersachsen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun/schwarz/grau
Wurftag:
15.10.20 (2 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
420 €
Oakley (Litse Hound-Mix/Schulterhöhe ca. 50 cm) wurde in einem Dorf aufgefunden und von seinen Rettern erst mal ein paar Tage in Pflege behalten... bevor er zu uns ins Tierheim gebracht wurde.
Leider ist Oakley bei uns sehr gestresst und kommt überhaupt nicht zur Ruhe. Er rennt ständig auf und ab in seinem Zwinger und nimmt dadurch auch nicht an Gewicht zu... obwohl wir ihn inzwischen mehrmals am Tag füttern.
Oakley wäre ein toller Hund... wenn er endlich ankommen könnte. Er muss noch sehr viel lernen und ist manchmal ein wenig übermütig in seinem benehmen... aber er kommt auch zur Ruhe, wenn man sich ein wenig mit ihm beschäftigt.
Vermutlich hat Oakley noch niemals in einem Zuhause gelebt und ein Haus von innen wird ihm völlig fremd sein. Solche Dinge müsste ihm seine neue Familie beibringen und ihm zeigen, was der Unterschied zwischen erwünschtem... und unerwünschtem Verhalten ist.
Sind Sie die Menschen, die sich einen aktiven Hund wie Oakley wünschen? Dann melden Sie sich bitte bei uns.

Oakley lebt noch auf Zypern, könnte aber mit einem Flugpaten zu Ihnen nach Deutschland kommen.
https://youtu.be/nh6inYjvF_k

Impressum

Anbieterinformationen
Zypernhunde e.V.
Geschäftsstelle Oldenburg
c/o - Die Druckmacher
Gerhard-Stalling-Str. 43
26135 Oldenburg


www.zypernhunde.eu
zypernhunde@googlemail.com - Allgemeine Email / Vermittlung / Anfragen /Flugpaten etc.

zypernhunde.vorstand@googlemail.com - Vorstands Email

Rechtliche Angaben
1. Vorsitzende: Sandra Lübben(zypernhunde.vorstand@googlemail.com)
2. Vorsitzende: Janne Töllner (zypernhunde.vorstand@googlemail.com)
Schatzmeister: Angela Bahr (zypernhunde.vorstand@googlemail.com)

Registergericht: Amtsgericht Oldenburg Registernummer: VR 201205

Mit Bescheid vom 17.12.2014 des Veterinäramtes Oldenburg wurde eine ordnungsbehördliche Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes erteilt.
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