Malo braucht eine Extra-Portion Liebe!

19.08.23
15.02.23
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RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß-schwarz
Wurftag:
01.01.20 (3 Jahre 9 Monate alt)
Preis:
450 €
Baia Mare, Rumänien. Malo ist ein wunderschöner Rüde, mit großen, tollen Fledermaus-Ohren. Leider wartet er schon viel zu viele Jahre im Shelter darauf, endlich seine eigenen Menschen zu finden… Er freut sich, wenn er Besuch bekommt und lässt sich streicheln. Man kann ihm mittlerweile auch das Geschirr anlegen und mit ihm spazieren gehen! Das ist ein super toller Fortschritt für den sanften Malo, der anfangs sehr ängstlich war.

Eine erfahrene Pflegestelle in Deutschland, die mit Malo mehr Zeit verbringen könnte, wäre sein großer Wunsch. So könnte er endlich ausreisen und sich auf das neue Leben vorbereiten. Eine erfahrene Endstelle, in der er für immer bleiben darf, wäre natürlich der Jackpot für Malo.

Malo ist ca. 4 Jahre alt und ist ungefähr 58 – 60 cm groß. Er kommt aus dem öffentlichen Shelter von Bistrita. Leider hat Malo in seinem bisherigen Leben noch nicht viel kennenlernen dürfen. Für einen schüchternen Hund wie ihn, ist das Leben im Shelter eine große Herausforderung. Mit anderen Hunden ist er gut verträglich.

Malo ist auf der Suche nach einer verständnisvollen und emphatischen Familie, die ihm langsam die schönen Seiten des Lebens zeigt. Er braucht viel Liebe, Geduld, Verständnis und vor allem Zeit. Er muss nicht nur lernen wie das Leben in einem Haushalt abläuft, er muss auch lernen uns Menschen zu vertrauen. Das Tempo für diese Eingewöhnungszeit sollte er selbst bestimmen. Dabei sollte er unter keinen Umständen unter Druck gesetzt werden. Ein Ersthund in seiner neuen Familie könnte ihm sicher als Orientierung helfen, ist aber keine Voraussetzung. Wir sind uns sicher, dass Malo nach seiner Eingewöhnung ein toller und sehr treuer Begleiter fürs ganze Leben wird.

Der hübsche Malo reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein Glück. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und darf nach einer positiven Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro zu seiner Familie ziehen.

Na, hast du dich schon von Malos tollem Hundeblick hinreißen lassen?

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/malo/


https://youtu.be/TgVXjJdY-lo

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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