Magst du den süßen Senior Aljoscha mit der grauen Schnauze bei dir einziehen lassen?

01.05.24
14.03.23
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277785105
RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun schwarz
Wurftag:
01.01.13 (11 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
325 €
Baia Mare, Rumänien. Dieser hübsche Rüde, der es sich hier auf dem Ledersessel gemütlich gemacht hat, heißt Aljoscha. Leider steht der Sessel im öffentlichen Shelter von Baia Mare und er muss ihn sich mit vielen anderen Hunden teilen. Viel lieber hätte er seinen eigenen Sessel oder noch schöner – ein großes Sofa, das er sich mit seinen Menschen teilen kann und ein gemütliches eigenes Hundekörbchen in einem eigenen zu Hause. Hast du noch ein Plätzchen frei für Aljoscha?

Aljoscha hat mit 55 cm Schulterhöhe eine mittlere Größe. Sein Alter wird auf 10 Jahre geschätzt. Er gehört somit schon eher zu den Hundesenioren. Umso mehr hoffen wir, dass er seine letzten Lebensjahre nicht im Shelter verbringen muss. Über seine Vergangenheit ist nicht viel bekannt, er wurde von Hundefängern auf der Straße aufgegriffen und ins Shelter gebracht. Dort zeigt er sich Menschen und anderen Hunden gegenüber freundlich, nur ein bisschen eifersüchtig wird er manchmal. Er sehnt sich wahrscheinlich nach ganz viel ungeteilter Aufmerksamkeit!

Wir suchen für Aljoscha eine liebevolle Familie, die ihn genauso ins Herz schließt, wie er das mit seiner Familie machen wird. Er hat es verdient noch ein paar schöne Jahre in Freiheit und Geborgenheit zu verbringen. Wir sind uns sicher, dass er die Regeln eines Haushaltes schnell verstehen wird. Nach einer für ihn angemessenen Eingewöhnungszeit kann man ihm bestimmt noch etwas beibringen, denn wenn es auch vielleicht aufgrund seines Alters etwas länger dauern kann sich etwas zu merken, kann das gemeinsame Üben trotzdem Spaß machen und fördert die Bindung zwischen Mensch und Hund.
Aljoscha reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine verminderte Schutzgebühr von 325 Euro zu seiner Familie reisen.

Magst du den süßen Senior mit der grauen Schnauze bei dir einziehen lassen?

https://youtu.be/_GQjaOH_jBw

https://www.einherzfuerstreuner.de/project/aljoscha/ hier findet ihr weitere Infos und gelangt auch direkt zur Selbstauskunft!

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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