Lola wünscht sich ein eigenes Zuhause

02.06.24
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281636703
15834 Rangsdorf (Brandenburg)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Wurftag:
01.02.24 (11 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
500 €
Die hübsche Lola ist süße 4 1/2 Monate alt und super süß und tapsig. Wir schätzen, dass sie einmal mittelgroß werden wird. Sie ist welpentypisch verspielt und aufgeweckt und liebt es, mit uns Menschen zu schmusen. Mit ihren Artgenossen ist sie ebenfalls super verträglich. Auch die Katze in der jetzigen Pflegestelle stört Lola keineswegs.

Rein vom Erscheinungsbild her lässt sich vermuten, dass Lola ein Cão da Serra de Aires /Mix ist, ein Hütehund-Mix. Ausgewachsen wird Lola eine mittelgroße Hündin mit einem eher langgezogenen Körper. Sie wird eine Schulterhöhe von ca. 52 bis 55 cm erreichen. Das Gewicht beträgt für gewöhnlich an die 27 kg bei ausgewachsenen Hunden. Lola hat ein langes Haarkleid mit einer Farbe, die am besten als Mix aus gelb, grau und braun zu beschreiben ist. Die Struktur ist glatt bis leicht gewellt.

Auch der Charakter von Lola ist super toll. Ihr lustiges Wesen und ihre Freundlichkeit begeistern jeden. Die Kombination mit einer liebevollen Art, ihrer Zutraulichkeit und ihrer Neigung zum Schmusen machen sie zur echten Traumhündin. Lola ist zu jedem welpentypisch aufgeschlossen. Sie wäre ein toller Familienhund oder sogar Begleithund.

Bald steht bei Lola die Pubertät an, in der sie ihre Besitzer auf die Probe stellen und ihre Grenzen austesten wird. Sie sucht jemanden, der ihr bei diesem Hormonchaos beiseite steht und ihr das nötige Verständnis und die Unterstützung aufbringt, damit sie zu einer tollen Hundedame heranwachsen kann.

Eine Hundeerziehung mit positiver Verstärkung und liebevoller Konsequenz helfen dabei, diese Zeit gut zu überstehen und als ein starkes Team aus ihr hervorzugehen.

Wer schenkt Lola sein Herz und ein liebevolles Zuhause?

Lola zieht gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause. Den EU-Heimtierausweis bringt sie natürlich auch mit. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und nach positiver Vorkontrolle kann sie umziehen.

https://youtu.be/fP6Gq4up_z8

https://youtu.be/JzeTqap9Gw0

https://youtu.be/JzlGSRKBekU

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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