Inga wartet auf ihre Traumfamilie

02.09.23
20.03.23
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RO-437348 Busag (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
grau-schwarz
Wurftag:
01.01.20 (4 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
450 €
Busag, Rumänien. Inga lebt aktuell in Busag. Dort sind mit ihr gemeinsam über 100 Hunde und alle führen ein tristes Hundeleben. Inga wünscht sich so sehr, ihre Vergangenheit hinter sich lassen zu können und endlich gemeinsam mit einer Familie durchs Leben zu schreiten.

Inga ist ca. 3 Jahre alt und ca. 60 cm groß. Inga ist erstmal schüchtern und zurückhaltend, jedoch lässt sie sich streicheln und mit der nötigen Portion Leckerlis und Geduld ist da auf jeden Fall Luft nach oben. Dafür braucht Inga eine ruhige Umgebung mit verlässlichen Menschen. Mit den Hunden vor Ort ist sie absolut verträglich und freundlich.

Wir sind uns sicher, aus Inga wird eine treue Begleiterin in einer liebevollen Familie. Bei Rassemixen wie Inga können wir nur vermuten, was für Eigenschaften in ihr stecken. Wir können auch Herdenschutzhundeigenschaften nicht ausschließen, weshalb an sich vorher gut informieren sollte oder bestenfalls ein wenig Erfahrung mitbringen sollte. Grundsätzlich sind unsere Hunde Überraschungspakete, bei denen man am besten mit allem rechnet.

Wir wünschen uns für Inga einen freundlichen und liebevollen und geduldigen Umgang. Inga sucht geduldige Menschen, die ihre Rückzugsmöglichkeiten akzeptieren und langsam mit ihr Schritt für Schritt in ein neues Leben gehen. Ein Garten inclusive einer tollen Familie wäre für unsere Inga das Paradies, bevorzugt in einer ländlichen Gegend. Von einem Besuch in einer Hundeschule, die positiv verstärkend arbeitet, kann Inga und auch ihre neue Familie nur profitieren. Ein bequemes Bettchen und Inga wird der glücklichste Hund auf Erden.

Inga reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro vermittelt. Inga bringt selbstverständlich einen EU-Heimtierausweis mit.

Magst du Inga die Chance geben und ihr ein Zuhause schenken?

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/inga-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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