Der hübsche Dingdong sucht sein Zuhause

31.05.23
291
278458178
84543 Winhöring (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß-braun
Wurftag:
01.01.18 (5 Jahre 10 Monate alt)
Preis:
450 €
84543 Winhöring. Unser Dingdong kommt ursprünglich aus dem öffentlichen Shelter in Bistrita. Er konnte im Mai ausreisen und wartet auf sein endgültiges Glück! Auch eine erfahrene Pflegestelle könnte ihm aktuell sehr helfen.

Dingdong ist etwa 5 Jahre alt und mit ca. 67 cm ein großer Hundebub. Er hat eine verkürzte Rute. An das Laufen an der Leine konnte Dingdong noch nicht gewohnt werden. Er liebt es sich im Gras zu wälzen und genießt sein neues Leben in Freiheit. Ebenso passt er gut auf sein Zuhause auf und reagiert auf die Menschen, die am Gartenzaun vorbeilaufen. Die ersten Grundkommandos konnte er schon lernen. Noch ist er zu gestresst um stubenrein zu sein, aber Dingdong ist auch noch nicht lange in Deutschland.

Aufgrund seiner Optik gehen wir davon aus, dass Dingdong Herdenschutzgene mitbringt. Daher suchen wir für ihn ein erfahrenes Zuhause, dass bereits Erfahrungen mit diesen Eigenschaften gemacht hat oder dazu bereit ist, sich mit diesen auseinander zu setzen und vor allem die optimalen Bedingungen mitbringt. Herdenschutzhunde sind keine Stadthunde. Sie sollten eher ländlich leben, ein Garten wäre toll und wenig Besuch oder wechselnden Personen. Auch für die Mitnahme ins Büro sind sie nicht geeignet. Herdenschutzhunde bringen tolle Eigenschaften mit. Menschen, die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden gemacht haben, wollen keine anderen Rassen mehr, da sie trotz ihres Dickschädel sehr treue und loyale Begleiter sind.

Wir wünschen uns für unseren Dingdong ein Zuhause, dass bereit dazu ist mit ihm zu trainieren und ihm weiter zu zeigen, wie schön das Leben ist. Er sucht souveräne Menschen, mit Geduld und Erfahrung. Viel konnte er bisher noch nicht kennenlernen. In Rumänien war er mit andere Hunden verträglich, aktuell wurde das noch nicht getestet.

Dingdong zieht kastriert, entwurmt, gechipt, geimpft und entfloht in sein neues Zuhause. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro und nach positiver Vorkontrolle vermittelt.

Hast du dich in unseren Dingdong verliebt? Dann meld dich bei uns!

https://youtu.be/YyYuYV2BbE8
https://youtu.be/ZWL0l_66zO8

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters