Altersruhesitz für Brösel gesucht

16.09.24
13.08.24
55
282260293
26624 Südbrookmerland - Bedekaspel (Niedersachsen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.01.12 (12 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
auf Anfrage
Nach schätzungsweise 6 Jahren im Shelter Baia Mare, sind wir glücklich, dass der Knabe endlich reisen durfte. Nun sucht er sein endgültiges Zuhause.

Brösel hat sich dort gut eingelebt und ist ein lieber netter Knabe, der allerdings mit der Ersthündin noch nicht so ganz gut klar kommt. Nach längerer Zeit könnte sich das u.U. noch weiter bessern, aber wir würden ihn gerne als Einzelprinz vermitteln oder es muss mit einer längeren Vergesellschaftung gerechnet werden.

Brösel wird auf etwa 12 – 14 Jahre geschätzt und ist ca. 50 cm groß und kann schon einiges. Er geht an der Leine, ist vormittags aktiver als nachmittags. Die Gassigänge am Vormittag kann er geniessen, nachmittags schläft er dafür mehr.

Wenn er unsicher ist oder Respekt vor etwas hat, geht er einen Schritt zurück und setzt sich einfach hin. Hier muss man ihn dann liebevoll und souverän heranführen. Brösel fährt auch gut im Auto mit, steigt zwar ungern ein, und lieber wieder aus, aber kann gut mitfahren. Alleine bleiben geht auch schon ganz gut, er ist bereits stubenrein und zeigit an, wenn er raus möchte. Er ist gerne draussen, aber liebt es auch drinnen bei seinen Menschen zu sein. Brösel liegt gerne auf dem Sofa und fordert dort auch seine Streicheleinheiten ein. Ab und zu kann man auch mit ihm spielen, wie z.B. Bälle werfen, aber nur wenn der Opi es möchte.

Aufgrund seines Alters wäre ein ebenerdiger Wohnsitz vorzuziehen. Ruhe und ein liebevoller Umgang würde sich Brösel auf den Wunschzettel schreiben. Trubel und Kinder sehen wir für ihn eher nicht, typisch Senior sollte es in seinem neuen Daheim eher ruhig zugehen. Er ist ein sehr genügsamer Typ.

Brösel zieht kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle auf einen Gnadenplatz vermittelt. Seinen EU-Heimtierausweis bringt er mit.

https://youtu.be/OUVaRh96XdI

https://youtu.be/Gzj94uz1zd4

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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