Sophie möchte bei dir schnurren

29.04.24
26.07.23
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278943208
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.01.22 (2 Jahre 5 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
tabby
Preis:
250 €
Cluj, Rumänien. Wer möchte dieser zuckersüßen Tigerdame mit dem sanften Blick ein gemütliches Körbchen schenken und sie mit einem Für-Immer-Zuhause glücklich machen?

Das ist die etwa 1,5 Jahre junge Sophie. Die kleine Kämpferin wurde mit ihren Geschwistern auf den Straßen Rumäniens gefunden. Ohne ihre Mama versuchten sich die kleinen Kitten gemeinsam durchzuschlagen. Was mit ihrer Mama geschehen ist, wissen wir leider nicht. Dennoch konnten wir die Kleinen nicht einfach sich selbst überlassen. Also wurden sie eingesammelt und auf eine unserer Pflegestellen gebracht.

Die kleine Sophie ist ein Katzenkind, wie man es sich nur wünschen kann. Aufgeschlossen, freundlich und neugierig stapft sie der Welt entgegen. Sie liebt Streicheleinheiten und das Spielen und Toben mit ihren Geschwistern, so wie es sich für ein Kätzchen in diesem Alter gehört. Daher wünschen wir uns für Sophie eine Familie, die viel Liebe zu geben und Spaß daran hat sich mit ihr zu beschäftigen. Sie sollte zudem in ein Zuhause ziehen, in dem bereits ein Katzenfreund vorhanden ist. Falls das nicht der Fall ist würde sie sich auch darüber freuen, mit einem ihrer Geschwisterchen umziehen zu dürfen. Auch mit Hunden versteht sich Sophie gut. Nach draußen sollte sie allerdings lieber nicht gehen. Aufgrund ihrer Vorgeschichte ist Sophie einfach zu sehr an den Verkehr gewöhnt und kann die Gefahr nicht richtig einschätzen. Über einen gesicherten Balkon zum Vögel beobachten und Sonnen würde sie sich aber sicherlich sehr freuen. Das ist aber kein Muss.

Wer möchte den Weg gemeinsam mit der kleinen Sophie gehen? Sie ist sicherlich ein ganz toller Lebensbegleiter und verdient es die Vorzüge von einem eigenen Zuhause kennenzulernen. Gekämpft hat die kleine Maus für ihr kurzes Leben schon genug.

Ab September kann Sophie ausreisen und ist dann, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis hat sie ebenfalls im Gepäck und kann nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro in ihr neues Zuhause ziehen.

https://www.einherzfuerstreuner.de/project/sophie-6/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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