Schenkst du Matcha ein Zuhause?

27.04.24
27.02.24
52
280804141
RO-40001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.05.23 (1 Jahr 3 Wochen alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
weiß-getigert
Preis:
250 €
Zalau, Rumänien. Matcha – ein Kater, der jedes Herz höher schlagen lässt & sehnsüchtig auf seine Familie wartet.

Matcha wurde in einem Krankenhaus-Hinterhof zusammen mit seinen Geschwistern gefunden. Der Hausmeister wurde beauftragt sie zu „entsorgen“, was er, Gott sei Dank, nicht tat. Stattdessen nahm er mit uns Kontakt auf und so kümmern wir uns nun um die Zwerge, damit sie für immer ein warmes Zuhause haben.

Matcha bezaubert mit seiner schönen Fellzeichnung, seinem liebevollen Wesen und vor allem mit seiner zuckersüßen rosa Nase. Matcha ist ein junger Teenager, der sehr verschmust ist, wenn er einen kennengelernt hat. Bei Fremden ist er anfangs noch ein wenig verunsichert, denn er muss noch lernen, dass es künftig keine Menschen mehr gibt, die ihm schaden wollen. Hat Matcha einen aber erst mal kennengelernt, dann wird man mit liebevollen Kuschelstunden und einer glücklichen und dankbaren Samtpfote belohnt.

Mit anderen Katzen versteht sich Matcha sowieso wunderbar. Er hat sich in das vorhandene große Rudel super schnell eingelebt und zeigt sich mit allen sozial und verträglich. Matcha ist ein ausgeglichener Bub, der sich nicht als größtes Energiebündel zeigt. Das kann sich aber durchaus ändern, wenn er in seinem für immer Zuhause einzieht 🙂

Wir wünschen uns für Matcha ein Zuhause, in dem er nicht als Einzelprinz leben muss. Er nimmt gerne einen seiner Freunde oder Freundinnen mit auf seine Reise, wenn noch bei Dir keine Samtpfote auf ihn wartet. Wir vermitteln Matcha auch nur als reine Wohnungskatze, wobei er gegen einen gesicherten Balkon sicherlich nichts hätte.

Matcha ist bereit, um seine Ausreise anzutreten und ist dann kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis hat er ebenfalls im Gepäck und kann nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro in sein neues Zuhause ziehen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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