Hunde
Katzen

Tierarztkosten für Haustiere und Streuner

von

Was kostet Tiergesundheit?

Gleich zu Beginn gilt es, sich eine passende Tierarztpraxis zu suchen. Das ist besonders auf dem Land nicht immer einfach, bleiben doch gerade hier viele Stellen unbesetzt. Zwar mag die Behandlung beim Spezialisten bisweilen kostspielig sein, dies aber zurecht: Im Gegensatz zu privaten Ambulanzen erhält man hier eine Beratung auf hohem fachlichen Niveau. Tierärzte absolvieren ein langes und intensives Studium und garantieren damit professionelle und vor allem wissenschaftlich fundierte Behandlungen. Grundsätzlich sind die Kosten für die individuelle Behandlung in der Gebührenordnung für Tierärzte geregelt. Darin findet sich eine Reihe von Eingriffen, die regelmäßig und unabhängig vom Gesundheitszustand des Tieres anfallen. Diese beziehen sich in der Regel auf Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und das Krallen schneiden.

So betragen die Kosten für die medizinische Grundversorgung einer Katze mit regelmäßiger Impfung und Gesundheitscheck bereits mindestens sechzig Euro jährlich. Auch eine Wurmkur, die Freigänger etwa viermal jährlich erhalten sollten, schlägt pro Behandlung mit knapp acht Euro zu Buche. Bei Hunden liegen die Grundkosten für die medizinische Versorgung mit Wurmkuren und Impfungen noch etwas höher, es können sich aber regionale Unterschiede ergeben. "Grundsätzlich richtet sich der Preis für Impfungen aber nach der regionalen Ausbreitung von Tierkrankheiten und Seuchen. Somit sind die Kosten - wie bei der Hundesteuer - ebenfalls von Region zu Region unterschiedlich." (Quelle)

Für die jährliche Auffrischimpfung sollten Hundehalter etwa fünfzig Euro einplanen, während die Wurmkur zwischen zehn und zwanzig Euro kostet. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Zahlen einer Umfrage, die die gesamten Tierarztkosten bestimmter Hunderassen von der Geburt bis zum Versterben des Tieres aufzeigen. Schon für einen kleinen Yorkshire Terrier zahlen Halter bei einer maximalen Lebenserwartung von 14 Jahren durchschnittlich 1.760 Euro für die tierärztliche Versorgung.

Die regelmäßig anfallenden Behandlungen sind jedoch nicht die Posten, die Tierhaltern Kopfzerbrechen bereiten. Vielmehr sind es die unerwarteten Ereignisse, die Herrchen und Frauchen teuer zu stehen kommen können. Schließlich kann das Tier einen geringen oder hohen Behandlungsbedarf haben, im Laufe seines Lebens schwere Unfälle erleiden oder krank werden. Krankheiten wie etwa Krebs, Diabetes, Herzinsuffizienz oder auch Epilepsie erfordern eine dauerhafte und häufig kostspielige Therapie. Es empfiehlt sich daher, bei der Einschätzung der Kosten nicht tief zu stapeln. Andernfalls kann es passieren, dass die anfallenden Zahlungen das eigene Budget weit übersteigen und eine artgerechte Behandlung den leistbaren Rahmen sprengt. Letztlich gilt: Tiergesundheit ist kein fest planbarer oder steuerbarer Prozess. Manche Erkrankungen und Unfälle lassen sich auch bei umsichtigem Handeln und mit guter Ernährung nicht vermeiden. Wer sich mit dem Gedanken der Anschaffung von Katze oder Hund beschäftigt, sollte die Tierarztkosten daher stets als nennenswerte Größe im Auge behalten.

Sonderfall: Wer zahlt für Streuner?

Ein besonderes Thema ist die medizinische Versorgung heimatloser und kranker Tiere. Zahlreiche Tierfreunde, die einen Vierbeiner in schlechter Verfassung finden, wollen schnell Hilfe leisten und gehen mit dem Tier direkt zum Arzt. Immerhin haben auch heimatlose Tiere ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Mitgefühl ihrer Umwelt. Was aber, wenn der Helfer letztlich mit der hohen Tierarztrechnung alleine gelassen wird? Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen hat dazu eine klare Aussage getroffen. So hat eine Frau im Jahr 2014 kranke und offenbar herrenlose Katzen zum Tierheim gebracht und diese dort versorgen lassen. Für die Kastration, das Chippen und die Versorgung der Katzen erhielt die Frau anschließend eine Rechnung über 1.215,59 Euro. Sie fühlte sich zur Zahlung nicht verpflichtet und verlangte die Übernahme der Kosten durch die Stadt Alsfeld. Vom Gericht wurde sie nun enttäuscht. Die Richter sahen die betreffenden Katzen nicht als "Fundtiere" im eigentlichen Sinne und wiesen die Klage der Frau ab. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sollten Tierfreunde dieses Beispiel im Kopf behalten. Wer ein krankes oder herrenloses Tier findet, sollte nicht sofort und in Eigenregie zu Tierarzt oder Tierheim gehen, sondern zunächst das Ordnungsamt oder die zuständige Polizei informieren. Erst wenn auch von behördlicher Seite die Behandlung des Tieres abgesegnet und der Status "Fundtier" offiziell anerkannt ist, können Tierfreunde mit einer Erstattung der Kosten rechnen.

Versichern oder nicht?

Für den eigenen Vierbeiner kann eine Krankenversicherung sinnvoll sein. Eine solche Versicherung kann im Falle einer ernsthaften Erkrankung tatsächlich finanzielle Entlastung bedeuten. Bei der Auswahl des Anbieters und der Sichtung der Versicherungsunterlagen gilt aber besondere Sorgfalt. So haftet eine gute OP-Versicherung auch bei rassetypischen Erkrankungen und schließt diese nicht von Beginn an aus. Aber auch bei der Krankenversicherung sollten die Gesamtkosten im Blick behalten werden. Übersteigen diese die durchschnittlich zu erwartenden Tierarztkosten bei Weitem, lohnt sich der Abschluss kaum. Dann ist es sinnvoll, selbst für ein finanzielles Polster zu sorgen, das unerwartete Tierarztrechnungen auffangen kann.