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Die Hunde-OP-Versicherung: Was sie leistet und worauf man achten sollte

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Hunde sind des Deutschen liebstes Tier. Über 28 Millionen Haustiere hielten die Deutschen im Jahr 2013 in ihren heimischen vier Wänden. Davon gaben knapp 1,3 Millionen Besitzer laut statista.com an, mindestens zwei Hunde zu halten. Die Deutschen lieben ihre Hunde und sie geben Jahr für Jahr viel Geld für Pflege, Haltung und die Hunde-Gesundheit aus. Eine Hunde-OP-Versicherung soll dabei helfen, unerwartet hohe Operationskosten der treuen Vierbeiner zu begleichen.

Was ist eine Hunde-OP-Versicherung?

Halter, die sich für eine Hunde-OP-Versicherung entscheiden, sorgen dafür, dass anstehende Operationskosten übernommen werden. Das entlastet die Haushaltskasse enorm. Schnell ist es geschehen, dass ein unvorhersehbarer Notfall eintritt und einige Tausend Euro Operationskosten ins Haus stehen. Wer jetzt nicht über die finanziellen Rücklagen verfügt, kommt in eine schwierige Situation. Mit einer Hunde-OP-Versicherung werden diese Kosten abgedeckt. Die einzelnen Versicherungen gewähren jedoch einen unterschiedlichen Versicherungsschutz.

Das ist in einer OP-Versicherung enthalten

Umfassende Hunde-OP-Versicherungen decken nicht nur die reinen Operationskosten ab. Auch die erforderliche Nachbehandlung, die bei stationärer Betreuung nach dem Eingriff erfolgt, sollte im Schutz inbegriffen sein. Je nach Anbieter sind im Versicherungsschutz Diagnostik und ambulante Nachbehandlungen inkludiert. Und ein weiterer Punkt unterscheidet die Anbieter voneinander. Einige Gesellschaften tragen die Kosten für den Verbleib in einer Klinik für die Dauer von 12 bis 15 Tagen. Andere Versicherungen hingegen decken den Aufenthalt unbegrenzt ab. Kurz zusammengefasst die möglichen Leistungen einer umfassenden Hunde-OP-Versicherung im Überblick:

  • Diagnostik,
  • Operationskosten,
  • Stationäre Nachbehandlungskosten,
  • Stationärer Aufenthalt (12 Tage, 15 Tage oder länger),
  • ambulante Nachbehandlungskosten.

Ausgeschlossene Leistungen

Zu den Leistungen, die von einer OP-Versicherung in der Regel ausgeschlossen sind, gehören

  • Sterilisation und Kastration,
  • bestehende Vorerkrankungen,
  • Erbkrankheiten.

Eine Besonderheit stellt die Hüftdysplasie (HD) dar. Die allermeisten Versicherer schließen eine Behandlung dieser Erkrankung generell aus. Manche Versicherungen allerdings tragen die OP Kosten, doch die Prothese muss der Halter aus eigenen Mitteln komplett selbst bezahlen. Weitere Leistungen, die von einigen Versicherungen ausgeschlossen werden, sind die Operation einer Wolfskralle oder ein Eingriff aufgrund einer Patella-Luxation (Kniegelenksverletzung) bzw. aufgrund anderer Gelenks- oder Skeletterkrankungen.

Beispiel: Eine junge Frau ist Halterin eines Terrier-Mischlings mit ausgeprägtem Jagdtrieb. Der Terrier läuft weg und kollidiert mit einem Fahrzeug. In der Folge stellt der Tierarzt zwei gebrochene Beine nebst Patella-Luxation fest. Die Kosten für den Eingriff belaufen sich auf 800 € pro Bein.

Für Halter von Hunden, die generell sehr bewegungsfreudig sind, könnte deshalb der Ausschluss von Kostenübernahmen bei Kniegelenksverletzung ein k.o.-Kriterium sein, das gegen die Wahl des Versicherers spricht.

Selbstbeteiligung prüfen

Um einen Überblick über die unterschiedlichen Versicherungen und Versicherungsangebote zu erhalten, können Verbraucher online einen Vergleich auf hundeopversicherung-test.de durchführen. Mithilfe der Tabelle lässt sich schnell herausfinden, welche Versicherung die kostengünstigste ist. Dabei ist die günstigste Versicherung nicht immer die beste Versicherung. Auch das Kleingedruckte spielt eine Rolle.

Manche Versicherungen bieten ihren Kunden eine Selbstbeteiligung zwischen 10% und 20% an bzw. setzen sie automatisch an. Ob diese sinnvoll ist, hängt individuell vom Einzelfall ab. Je nachdem, wie hoch der Beitragsunterschied ausfällt, kann eine Selbstbeteiligung durchaus sinnvoll sein, ist aber in den meisten Fällen überflüssig.

Hinweis: Manche Versicherungen berechnen automatisch einen Selbstbehalt, wenn der Erstattungssatz das 1,5-fache der GOT übersteigt.

Preisnachlässe möglich, Preiszuschläge ebenfalls

Die Versicherer bieten spezifische Rabattstufen an. So ist es zum Beispiel möglich, dass Gebrauchshunde wie zum Beispiel Schutz-, Rettungs- und Blindenhunde oder Therapiehunden günstiger in der Versicherung sind. Manche Versicherer berechnen einen Aufschlag, wenn ein Hund weder tätowiert noch gechipt ist. Eine verdeckte Vergünstigung hingegen versteckt sich bei manchen Versicherungen in der für die Kostenerstattung. Je früher ein Hund versichert wird, desto höher ist der Übernahmefaktor. Ein Preisvorteil kann es sein, mehrere Tiere bei einer Versicherung abzusichern. Viele Versicherer geben darauf einen zehnprozentigen Preisnachlass.

Worauf ist beim Auswählen einer Hundeversicherung zu achten?

Bei der Auswahl einer Hunde-OP-Versicherung sollten Verbraucher die inkludierten Leistungen genau prüfen. Sie sollten insbesondere diese Punkte beachten:

  1. Gibt es eine Höchsterstattungsgrenze pro Jahr? Es sollten mindestens 3.000 € pro Jahr sein, besser ist ein unbegrenzter Vertrag.
  2. Bis zu welchem Prozentsatz wird erstattet?
  3. Wird der einfache, zweifache oder dreifache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstattet? Viele Versicherungen setzen automatisch einen Selbstbehalt an, wenn mehr als der 1,5-fache Satz erstattet wird. Weitere Informationen zur GOT findet man bei der bundestieraerztekammer.de
  4. Werden stationäre und ambulante Behandlungskosten abgedeckt?
  5. Wie lange werden die Kosten für eine Nachsorgebehandlung (Fäden ziehen, Verbandswechsel, Hundephysiotherapie ) nach einer OP erstattet? Mehr als 12 Tage sollten es schon sein.
  6. Wird die zu versichernde Rasse als "Risikohund" eingestuft, sind die Halter eventuell in einer Versicherung besser aufgehoben, die keine Rasseunterschiede macht.
  7. Wie lang dauert die Wartezeit? Welche Leistungen sind inkludiert?

Tipp: Bevor Hundehalter einen Vertrag unterschreiben, sollten sie sich über die typischen Erkrankungen "ihrer" Hunderasse informieren. Dann sollten Interessenten eine schriftliche Bestätigung der Versicherung darüber einholen, dass diese Erkrankungen versichert sind.