Hunde

Die Arbeit als Zuchtwart

von

Der Ortsgruppen-Zuchtwart berät innerhalb seiner Ortsgruppe die Mitglieder bei Fragen zur Zucht, der Zuchttätigkeit und Zuchtveranstaltungen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass bei der ersten Zuchtverwendung der Rüde ein Mindestalter von zwei Jahren und die Hündin ein Mindestalter von 20 Monaten erreicht haben muss. Ebenfalls wird dabei über die nötigen Prüfungen beider Elterntiere, z.B. Schutzhund 1 (SchH1), und die Körung gesprochen (Mindestzuchtbewertung gut).

Bei Zuchtschauen ist es wichtig, dass der Hund richtig vorbereitet wird. Dies gilt z.B. für das richtige Laufen im Ring oder die Schussfestigkeit. Bei Fragen zur Zucht ist unter anderem die einwandfreie Zahnstellung von Bedeutung, es darf keine falsche Gebissstellung vorhanden sein und zudem wird kontrolliert, ob beim Rüden beide Hoden vorhanden sind.

Um seinen Kenntnisstand aufzufrischen, nimmt man regelmäßig an den Zuchtwart-Lehrgängen der Landesgruppe teil. Diese Lehrgänge führt die jeweilige Landesgruppe einmal im Jahr durch.

Der geprüfte Ortspruppen-Zuchtwart ist insbesondere zuständig für die Betreuung und formelle Abnahme von Würfen in seinem Zuchtwartbereich. Ein gefallener Wurf wird erstmals spätestens am fünften Tag nach dem Werfen der Hündin besichtigt und dann regelmäßig, mindestens jedoch dreimal, in Augenschein genommen. Dabei wird kontrolliert, ob die Mutterhündin gesund ist und bleibt, dass sich kein Fieber einstellt und in ihr kein toter Welpe geblieben ist. Ebenfalls werden ihre Milchergiebigkeit und ihre Gesamtverfassung geprüft.

Bei den Welpen wird die Anzahl von Rüden und Hündinnen festgestellt. Die Junghunde sollten sich gleichmäßig entwickeln, keiner darf untergewichtig sein. Diese Besichtigungen sind dem Zuchtwart vom Aufzüchter zu ermöglichen, wobei artgerechte Haltungsverhältnisse garantiert werden müssen. So muss sich die Zuchtanlage in einem einwandfreien Zustand befinden und die Zwinger-Mindestgröße von mindestens 8 m² (jeweils innen und außen) haben. Wilde Zucht, d.h. Zucht ohne die nötigen Papiere oder Zuchtvorraussetzungen, ist bei der jeweiligen Landesgruppe zu melden. Jedem Muttertier, von dem auch die Tätowiernummer überprüft wird, dürfen nur acht Welpen gelassen werden, für weitere muss eine Amme zur Verfügung stehen.

Um Zuchtwart zu werden, ist eine Mitgliedschaft im SV-Verein bzw. einer SV-Ortspruppe erforderlich. Hier muss man von der Ortsgruppe, in der man Zuchtwart werden möchte, vorgeschlagen werden. Dann nimmt man mit einem erfahrenen Zuchtwart mehrere Würfe ab und beweist so, dass man als angehender Zuchtwart in der Lage ist, einen Wurf selber abzunehmen. Außerdem ist Voraussetzung, das man selbst schon einen Wurf der Rasse hat, mit welcher man später arbeiten möchte.

Natürlich muss man auch eine Prüfung als Zuchtwart ablegen. Dabei sollte man sich z.B. in allen Fragen zur Zucht, des Tierschutzgesetzes und der Versicherung auskennen.

Dieser Artikel gibt die Meinung des Verfassers wieder, nicht die Meinung von Snautz.de. Snautz.de ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit verantwortlich.

Links: