Hunde

Die Ausbildung zum Blindenführhund

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Die Blindenführhundausbildung beginnt für den Hund je nach Rasse im Alter von ca. ein bis anderthalb Jahren. Ausgebildet werden z.B. Deutsche und Holländische Schäferhunde, Golden-, Flatcoated- und Labrador Retriever, Königspudel und Mischlinge. Bei all diesen Hunden sind nicht die Papiere wichtig, sondern der Hund selbst.

Die Hunde müssen gesund sein, ein sehr sanftes Wesen haben und als Welpen gut sozialisiert worden sein. D.h., sie müssen sich mit Hunden, anderen Tieren, Kindern, Menschen vertragen und dürfen keine Angst vor Schüssen, Menschenansammlungen und großem Verkehrsaufkommen haben. Da von vornherein nicht feststeht, ob der Hund später seine Arbeit in der Großstadt oder auf dem Land verrichtet, müssen alle Hunde diese positiven Merkmale haben und gleich ausgebildet werden.

Nach einer umfassenden medizinischen Untersuchung, die sicherstellt, dass die Gelenke des Hundes in Ordnung sind und auch sonst keinerlei Erkrankungen vorliegen, kann die Ausbildung beginnen.

Die Hunde lernen im Geschirr mit Hilfe von verschiedenen Hörzeichen Treppen, Türen, Lifte, öffentliche Verkehrsmittel, leere Sitzgelegenheiten, Ampeln, Zebrastreifen, Telefone, Briefkästen und bestimmte Ziele wie den Bäcker oder den Metzger aufzusuchen und anzuzeigen. Sie lernen in grossen Gebäuden wieder den Ausgang zu finden. Außerdem lernen die Hunde Hörzeichen wie rechts, links, kehrt und voran sowie Hörzeichen, die nur an der Leine verwendet werden, wie z.B. Fuß, Sitz und Platz.

Abgesehen davon können Blindenführhunde nach einer Ausbildungszeit von ca. acht Monaten Hindernisse wie Verkehrsschilder, Blumentöpfe (Senkrechte), Schilder und Markisen in Kopfhöhe und darunter (Höhenhindernisse), Gegenstände auf dem Boden (Bodenhindernisse) anzeigen bzw. selbständig ohne Hilfe des Blinden umgehen. Sie haben gelernt, Engstellen in denen der Blinde sich verletzen könnte, wie z.B. auf dem Gehsteig geparkte Autos, anzuzeigen oder einen Ausweg bei Baustellen selbständig zu finden und zu begehen.

Besonders wichtig ist die Gefahrenschulung des Blindenführhundes. Auf dem Bahnsteig muss der Blindenführhund immer genug Abstand zur Bahnsteigkante halten, damit sein Blinder nicht auf die Gleise stürzt. Und an der Straße muss der Blindenführhund zuverlässig am Ende eines Bürgersteigs stehen bleiben, egal ob der Bürgersteig abgeflacht ist oder nicht. Er darf die Straße nur überqueren, wenn die Fahrzeuge stehen oder kein Fahrzeug kommt. Ampeln können Hunde nicht erkennen.

Nach der Ausbildungszeit muss die Schule für den Hund den passenden neuen Besitzer finden. Nicht jeder Hund passt zu jedem Menschen. Der Blinde kommt für zwei Wochen an den Ort der Blindenführhundschule, wird dort mit dem Hund vertraut gemacht. Außerdem erhält er ausreichenden theoretischen Unterricht über das Wesen und die Bedürfnisse eines Hundes, wie erkennt er Krankheiten und wie wird der Hund gefüttert und gepflegt. Allerdings muss von vornherein klar sein, dass ein Hund nicht wie ein weißer Blindenstock nach getaner Arbeit in der Ecke abgestellt werden kann, sondern dass ein Hund ein Lebewesen mit Bedürfnissen ist.

Das, was ein Blindenführhund für einen Menschen tut, kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Deshalb muss ein Blindenführhund außerhalb seiner Arbeit auch die Gelegenheit haben, sich wie ein ganz normaler Hund bewegen zu dürfen. Es muss ihm erlaubt sein, mit anderen Hunden frei herumzutoben, zu schnüffeln und sich auch mal im Gras zu wälzen oder schwimmen zu gehen.

Noch eine Bitte an Hundehalter: Halten Sie bitte ihren Hund von einem Blindenführhund fern, wenn er im Geschirr seine Arbeit verrichten muss. Da er ein Hund wie jeder andere Hund ist, wird er abgelenkt, wenn ein anderer Hund an ihm schnüffelt oder auf ihn draufspringt um zu spielen. Durch die Ablenkung könnte er unbewusst die zu führende Person in Gefahr bringen. Oft wird gesagt, ein Blindenführhund darf sich nicht ablenken lassen, aber es ist keine Maschine, sondern ein Lebewesen.

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