Gizmo wartet auf sein Ticket ins Glück

01.05.24
17.02.23
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277567973
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
04.10.21 (2 Jahre 7 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
braun weiß
Preis:
250 €
Bistrita, Rumänien. Unser Gizmo sucht seine neuen Dosenöffner und wartet schon viel zu lange auf sein Ticket ins Glück!

Der hübsche Gizmo ist aktuell ca. 2 Jahre alt. Zusammen mit einem anderen Katerchen wurde er einsam und alleine auf den Straßen Rumäniens gefunden. Ausgehungert, Dehydriert und wahrscheinlich ausgesetzt, als seien sie nichts wert...

Gizmo ist ein absoluter Sonnenschein, er ist aktiv, verspielt, liebevoll und offen gegenüber Menschen. Er wurde allerdings positiv auf FIV getestet. Dies ist aber kein Grund ihn nicht zu adoptieren, wenn man sich in ihn verliebt hat. FIV ist eine Viruserkrankung, die zu einer Schwäche des Immunsystems führen kann. Dennoch können FIV positive Katzen ein gleiches stolzes Alter erreichen, wie eine negativ getestete Katze! Das Virus ist ausschließlich auf andere Katzen übertragbar, Menschen und andere Tiere können sich nicht anstecken. Eine Übertragung KÖNNTE auch nur dann erfolgen, wenn es zu starken Bisswunden zwischen Artgenossen kommt. Eine negativ und eine positiv getestete Katze könnten also problemlos in einem Haushalt leben, sich ein Näpfchen und Kuschelplätze teilen, sofern alle Parteien verträglich sind. Auch wäre eine Übertragung durch den Geschlechtsakt möglich, was bei kastrierten Kätzchen ja sowieso wegfällt. Freigang kommt für Gizmo durch die Erkrankung daher aber nicht in Frage.

Gizmo ist bereits kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Außerdem besitzt er einen EU-Heimtierausweis. Gizmo wurde positiv auf FIV getestet und negativ auf FelV. Nach einer positiven Vorkontrolle darf er gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro bei dir Zuhause einziehen.

Hat Gizmo dich von sich überzeugen können? Dann melde dich doch gerne!

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/gizmo-6/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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