Gipsy sucht liebevolles Zuhause

04.08.23
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279018520
81925 München - Bogenhausen (Bayern)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.08.21 (2 Jahre 8 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
Schwarz weiß grau
Preis:
215 €
Zalau, Rumänien. Kleiner Streuner sucht endlich sein Für-immer-Zuhause! Gypsy hatte es in seinem bisherigen Leben nicht leicht. Der zweijährige Kater hat wohl den Großteil seines bisherigen Lebens auf der Straße in Rumänien verbracht und war stetig auf der Suche nach etwas Essbarem. Als wir ihn fanden, hatte er eine schwere Lungenentzündung, von der er sich zum Glück mittlerweile erholt hat.

Allerdings hat seine schwere Krankheit Spuren hinterlassen: Wie man anhand der Fotos erkennen kann, hat sich sein linkes Auge nie ganz von der Entzündung erholt. Dies schränkt ihn aber in seiner Lebensweise absolut nicht ein.

Aufgrund seiner Vorgeschichte muss man jedoch ein bisschen Geduld mitbringen, da der junge Kater anfangs ein bisschen zurückhaltend ist. Nach ein paar Minuten Eingewöhnungszeit ist er allerdings sehr neugierig und verschmust und möchte die Menschen in seiner Nähe kennenlernen. Im Großen und Ganzen ist Gypsy ein ruhiger Kater, der gerne einen Rückzugsort und seine Ruhe haben möchte. Er ist nicht allzu aktiv, dementsprechend wäre eine zweite, ebenso ruhige Katze, ideal. Falls in seinem neuen Zuhause noch kein Freund auf ihn wartet, freut er sich bestimmt darüber, mit einem Freund aus der Pflegestelle umziehen zu dürfen.

Außerdem ist er ein reiner Wohnungskater, würde sich aber sicherlich über einen vernetzten Balkon freuen, auf dem er ein Sonnenbad nehmen kann. Dies ist aber kein Muss.

Der junge Kater kann ab sofort seine Reise in sein neues Zuhause antreten und ist, wie all unsere Katzen, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Außerdem wurde er negativ auf FIV und FeLV getestet und bringt auch gleich einen EU-Heimtierausweis mit.

Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr in Höhe von 215 Euro steht seiner Reise in seine neue Heimat nichts mehr im Wege.
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/gypsy-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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