Wim möchte eine treuer Familienbegleiter werden

25.04.24
15.04.24
20
281223257
RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß braun schwarz
Wurftag:
01.04.22 (2 Jahre 4 Wochen alt)
Preis:
500 €
Zalau, Rumänien. Schön, schöner, Wim! Mit einem Blick zum Dahinschmelzen schaut der bezaubernde Wim in die Kamera und hat uns direkt um den Finger gewickelt.

Wim irrte verlassen und alleine durch die Straßen und bettelte um Futter und Liebe. Die Hundefänger brachten ihn schließlich zu uns. Nun wartet er auf ein schönes Zuhause, was er sich so sehr verdient hat.

Im Shelter wird er als Riesenbaby beschrieben, das am liebsten den ganzen Tag nur kuscheln möchte. Wim ist sehr ruhig für sein Alter von 2 Jahren und seiner Größe von circa 61 cm mit einem Gewicht von 31 kg. Er kann als ausgeglichener Kerl voller Liebe beschrieben werden, der es sehr genießt umsorgt und bekuschelt zu werden.

Mit seinen Artgenossen ist er ebenfalls super verträglich. Aktuell übt er ganz fleißig das Anlegen von Geschirr und Leine, was im neuen Zuhause aber definitiv noch verbessert werden muss. Neue Situationen verunsichern den tollen Rüden noch, er sollte hier nicht überfordert werden.

Rein äußerlich könnte man vermuten, dass in Wim vielleicht ein Teil Bernhardiner steckt, dies können wir aber nicht sicher sagen. Was wir aber sicher sagen können ist, dass Wim ein eher ländliches Zuhause sucht, in dem es genug Platz für ihn gibt. Als treuer Familienbegleiter könnten wir uns den zauberhaften Rüden durchaus vorstellen. Er hat ein großes Herz, in dem er Liebe für ein ganzes Rudel hat.

Über den Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule würde Wim sich sicher auch freuen, hier kann er nicht nur das Hunde-ABC lernen, sondern auch mit seinen Hundekumpels toben.

Er zieht gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Den EU-Heimtierausweis bringt er natürlich auch mit. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und nur nach positiver Vorkontrolle kann er umziehen. Auch über einen Pflegestellenplatz würde der hübsche Rüde sich sehr freuen.

Bei Interesse füllt ihr eine Selbstauskunft aus. Das Formular sowie weitere Informationen findet ihr auf unserer Internetseite.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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