Wie lange muss Kurt noch im Tierheim sein?

21.05.24
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281534274
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß, schwar
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
01.04.14 (10 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
325 €
Bistrita, Rumänien. Langzeitinsasse Kurt gehört zu den rund 220 Hunden im öffentlichen Shelter von Bistrita, die sich so sehr ein eigenes Zuhause wünschen. Kurt ist leider unser großes Sorgenkind.

Kurt ist aber sehr wählerisch… und zunächst etwas unberechenbar. Er ist anfangs bei fremden Menschen sehr schüchtern und vorsichtig aber auch sehr zurückhaltend. Er weiß dann nicht so richtig, wie er bestimmte Situationen einschätzen soll. Wenn er nicht weiter weiß, dann bellt er den Menschen an. Man merkt sehr schnell, dass Kurt bisher nur schlechte Erfahrungen mit Menschen machen musste. Daher ist er eher misstrauisch. Wir vermuten, dass er misshandelt wurde oder sein Leben an der Kette verbrachte. Er kam in einem unfassbar ungepflegten und verwahrlosten Zustand in das Shelter. Sein Fell war komplett verfilzt und hing in riesigen Platten an ihm herunter. Bis auf den Boden. Der arme Kerl konnte sich kaum mehr bewegen. Da die Helfer anfangs nicht an ihn rankamen, musster einige Zeit damit ausharren. Dann endlich konnte geschoren werden, aber nur unter Narkose. Sobald man sein Vertrauen gewonnen hat, kann Kurt auch Freundschaft schliessen und ist nett zu den Menschen. Aber er sucht sich seine Bezugspersonen aus. Man kann ihm ein Geschirr anlegen und mit ihm auf dem Hof Gassi gehen. Als wir im April zu Besuch waren, konnten wir ihn auch mit Käse direkt überzeugen, dass wir nett sind und er hat sich auch gefreut, als wir an den Zwinger kamen 🙂 Anfassen kann ihn leider nicht jeder. Bei unserem Besuch im Oktober war das Fell wieder viel zu lang und dreckig und verfilzt. Leider kann Kurt aber vor dem eisigen Winter nicht mehr geschoren werden. Er muss jetzt bis zum Frühjahr warten, bis ihm die Last erneut genommen wird…

Für Kurt suchen wir standfeste, konsequente und souveräne Menschen, die schon ein paar Jahre Hundeerziehung mitbringen und sich nicht von seiner anfänglich etwas unfreundlichen Art einschüchtern lassen.

Unser Kurt ist mit seinen ca. 10 Jahren im etwas fortgeschrittenen Hunde-Alter. Er hat Energie und freut sich auf lange Spaziergänge und genug Auslastung. Mit seinen ca. 55-60 cm bringt er eine mittlere Größe mit. Herdenschutzhund- oder Hütehundeigenschaften können wir nicht ausschließen, daher suchen wir für Kurt ein Zuhause auf dem Land, gerne mit eigenem Garten und schnellem Zugang zu Wald, Wiesen und Feldern. Kleine Kinder und Kleintiere sollten nicht im Haushalt leben. Mit seinen Artgenossen ist er verträglich. Wir suchen für Kurt ein erfahrenes Zuhause, das bereits vertraut ist mit den Eigenschaften eines Herdenschutzhundes oder bereit ist, sich damit auseinander zu setzen und vor allem die optimalen Bedingungen mitbringt. Manchmal reagieren Herdenschutzhunde und deren Mixe sensibel auf häufig wechselnden Besuch oder wechselnde Personen. Auch für die Mitnahme ins Büro sind sie in der Regel nicht geeignet. Herdenschutzhunde bringen tolle Eigenschaften mit. Menschen, die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden gemacht haben, wollen keine anderen Rassen mehr, da sie trotz ihres Dickschädels sehr treue und loyale Begleiter sind.

Kurt kennt das Leben im Haushalt noch nicht und muss Dinge, wie das Treppensteigen, oder die Stubenreinheit, Autofahren, etc.. noch lernen. Kurt freut sich über eine liebevolle aber konsequente und positiv verstärkte Erziehung und freut sich auf eine Familie, die ihm alle Zeit der Welt gibt, um sich an sein neues Leben zu gewöhnen!

Unser Kurt reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine verminderte Schutzgebühr von 325 Euro vermittelt. Über eine Pflegestelle würde er sich ebenfalls sehr freuen!

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findest du hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/kurt/

https://youtu.be/xevaWo4AJ0M
https://youtu.be/ODbJUVmrEVs

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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