Wer schenkt unserer armen Seele Jackson ein erfahrenes Zuhause?

29.04.24
21.07.23
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RO-547235 Fantanele (Mureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
Schwarz-weiß gefleckt
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert
Wurftag:
17.04.17 (7 Jahre 3 Wochen alt)
Preis:
500 €
Fantanele, Rumänien. Als unser Jackson an der Straße gefunden wurde, befand er sich in einem so schlimmen Zustand, dass unsere Tierschützerin dachte, er wäre tot. Abgemagert bis auf die Knochen, voller Läuse und Zecken, große Hautprobleme und eine riesige Beule am Hals.
Jackson wird auf etwa 6 Jahre geschätzt und hat eine große Größe. Er bringt eine Schulterhöhe von ca. 63 cm mit und wiegt aktuell um die 25 kg, wird aber sicherlich noch etwas zulegen. Man sieht Jackson an, dass er in seinem Leben schon viel gelitten hat. Trotzdem ist er ein freundlicher Rüde, der sehr schnell verstanden hat, was Liebe von Menschen bedeutet. Er zeigt sich als clever und lernt schnell. Aktuell ist er noch immer in der Behandlung gegen eine Mittelohrentzündung und gegen eine Hautprobleme. Auch entsprechendes Futter erhält er. Die Beule an seinem Hals war eine Zyste, die auch entsprechend entfernt und behandelt wurde.
Wir können nicht ausschließen, dass Jackson Herdenschutzeigenschaften mitbringt. Er könnte ein Mioritic-Mischling sein. Daher suchen wir für ihn ein erfahrenes Zuhause, dass bereits Erfahrungen mit diesen Eigenschaften gemacht hat oder dazu bereit ist, sich mit diesen auseinander zu setzen und vor allem die optimalen Bedingungen mitbringt. Herdenschutzhunde sind keine Stadthunde. Sie sollten eher ländlich leben, ein Garten wäre toll und wenig Besuch oder wechselnden Personen. Auch für die Mitnahme ins Büro sind sie nicht geeignet. Herdenschutzhunde bringen tolle Eigenschaften mit. Menschen, die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden gemacht haben, wollen keine anderen Rassen mehr, da sie trotz ihres Dickschädel sehr treue und loyale Begleiter sind.
Unser Jackson ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Leben reisen. Auch eine Pflegefamilie wäre ein Sprungbrett in sein neues Leben!
Wer schenkt dieser armen Seele ganz viel Liebe und Wärme?

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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