Wer schenkt der hübschen Balou ein liebevolles Zuhause?

06.05.24
24.01.23
500
277360857
87634 Günzach (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
gestromt
Wurftag:
01.07.21 (2 Jahre 10 Monate alt)
Preis:
500 €
87634 Günzach, Allgäu. Balou ist mit ihren 2,5 Jahren mittlerweile eine junge Dame und seitdem sie von ihrer Schwester getrennt lebt, auch deutlich selbstbewusster und aufgeschlossener. Mit einer Größe von 63 cm und einem Gewicht von etwa 40 kg ist sie eine große Hündin. Das Geschirr und die Leine findet sie immer noch nicht überzeugend, daran muss weitergearbeitet werden. Sie hört allerdings im Freilauf sehr gut auf den Rückruf und hält sich in der Nähe ihrer Bezugsperson auf.

Balou ist eine wachsame Hündin, die ihren Spaß daran hat, mit den anderen Hunden ausgiebig zu spielen. Artgenossen sind absolut kein Problem für die Hübsche. Auf Neues reagiert sie zunächst mit Vorsicht.

Des Weiteren zeigt sie sich sehr verkuschelt und zieht viel Sicherheit aus ihrer Beziehung zu ihren Menschen.

Das Autofahren beherrscht sie bereits sehr gut, auch lange Fahrten stellen kein Problem für sie dar.

Katzen kennt sie und kommt mit diesen im häuslichen Umfeld auch sehr gut klar. Draußen möchte sie allerdings gerne hinter diesen hinterherjagen.

Sofern Kinder in ihrer Nähe sind, wünscht sich Balou von diesen in Ruhe gelassen zu werden, da sie diese noch nicht richtig einschätzen kann.

Balou ist sehr verträglich mit ihren Artgenossen. Ein sicherer Ersthund würde ihr sehr helfen, sich gut einzuleben und das Hunde ABC zu lernen, ist aber keine Voraussetzung für ihre Vermittlung. Balou hat eine verkürzte Rute und darf daher nicht in die Schweiz einreisen. Vermutlich ist diese angeboren, da sie so gefunden wurden bereits.

Die schöne Balou ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt einen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre neue Familie ziehen.

Wer schenkt der hübschen Balou sein Herz und ein liebevolles Zuhause?

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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