Süßes Ömchen Abuela sucht einen ruhigen Alterssitz!

30.04.24
18.05.23
331
278344448
73457 Essingen (Baden-Württemberg)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
21.05.14 (10 Jahre 2 Wochen alt)
Preis:
325 €
73457 Essingen. Abuela kann Mitte Mai in ihre Pflegestelle reisen!
Cluj, Rumänien. Bezauberndes Ömchen sucht dringend ein seniorengerechtes Plätzchen. Abuela gehört zu den Hunden, für die niemand Schlange steht. Schwarz, groß, alt…..Besitzer gestorben und zurückgeblieben, nicht mehr gewollt. Nun sitzt sie schon eine Weile in einer privaten Pflegestelle und wartet. Wartet auf den Tag, an dem sie endlich ankommen darf, willkommen ist und ihren Lebensabend bei lieben Menschen verbringen darf.

Abuela ist geschätzt 10 Jahre alt, etwa 55 cm groß. Sie ist eine milde ruhige ältere Dame, die nicht mehr viel braucht, um glücklich zu sein. Sie braucht nicht unbedingt ihre Artgenossen und wäre sicher auch über einen Platz als Einzelprinzessin glücklich. Ein warmes Körbchen, viel Liebe, umsorgt werden, in der Sonne liegen, ruhige Tage verbringen. Und natürlich viele Streicheleinheiten genießen.

Was es als Familienhund und Menschenbegleiter in einer Familie zu beachten gilt,- welche Regeln einen mitteleuropäischen Familienalltag einrahmen, wird Abuela noch zu lernen haben. Aber das verinnerlicht unser Ömchen sicher im Pfoteumdrehen.

Wir möchten nicht glauben, dass es den richtigen Platz für Abuela nicht mehr geben soll. Optimal wäre ein ebenerdiges Daheim, wo sie nicht mehr viele Treppen steigen muss. Ein ruhiger Haushalt ohne viel Trubel und ohne große Erwartungen an diese liebe ältere Dame.

Erkrankungen oder Behinderungen der alten Dame sind nicht bekannt. Mit dem Auftreten altersbedingter Zipperlein, sollten Abuelas Menschen aber rechnen.

Abuela reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine verminderte Schutzgebühr von 325 Euro vermittelt. Abuela bringt einen EU-Heimtierausweis mit und würde sich ebenfalls sehr über eine Pflegestelle freuen.

https://youtu.be/6vQ_DibQo_s

https://youtu.be/r8MwpFGKmsY

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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