Paulchen (schlanker Plüschbär) sucht ein Zuhause

28.04.24
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RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
Grau weiß schwarz
Gesundheit:
Geimpft mit EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.01.19 (5 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien. Paulchen – ein riesiger plüschiger Bär, der sich über jeder Aufmerksamkeit freut. Er ist zu Menschen absolut freundlich und lässt sich gerne von ihnen durchknuddeln. Mit anderen Hunden, die in seiner Größenklasse sind, kommt er gut zurecht. Bei kleinen Hunden versucht er diese zu dominieren.

Paulchen ist ca. 4,5 Jahre und hat eine Schulterhöhe von 64 cm. Da er kleine Hunde nicht unbedingt akzeptiert und sich ihnen gegenüber sehr rüpelig benimmt, sollte er am besten in eine Familie ohne kleine Kinder, Katzen und sonstigen Kleintieren. Paulchen ist noch sehr verspielt und liebt es über das Grundstück zu toben.

Paulchen ist ein Herdenschutzhund und wird, nachdem er sich in seinem neuen Zuhause eingelebt hat, diese Eigenschaften auch sehr wahrscheinlich zeigen. Man sollte sich daher vorher mit den Eigenarten einer solchen Rasse auseinandersetzen und auch überlegen, ob der Hund in das persönliche Umfeld passt. Herdenschutzhunde sind keine Stadt- oder Bürohunde. Toll wäre für ihn daher ein großes Grundstück, das er bewachen kann. Da das Territorium eines Herdenschutzhundes so weit reicht, wie er gucken kann, sollte das Grundstück eingezäunt sein, um ihm seine Territoriumsgrenzen zu zeigen.

Herdenschutzhunde sind eigenständige Persönlichkeiten, die Konsequenz und Einfühlungsvermögen durch den Besitzer voraussetzen und die Fähigkeit, sich mit einem intelligenten, selbständig handelnden, großen Hund auseinandersetzen zu können. Sie bringen viele tolle Eigenschaften mit. Menschen die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden gemacht haben, wollen keine anderen Rassen mehr haben, da sie trotz ihres Dickschädels sehr treue und loyale Begleiter sind.

Paulchen ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nur nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

Wer hat ein großes Herz und ein Zuhause für Paulchen?

Video Link
https://youtu.be/gUG6jttyiVo

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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