Marcella wünscht sich ein Happy End

28.04.24
05.10.23
155
279553028
52159 Roetgen (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz weiß
Wurftag:
01.01.14 (10 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
500 €
52159 Roetgen. Marcella konnte Mitte Januar in ihre Pflegestelle reisen!
Ihre Geschichte:
Baia Mare, Rumänien. Marcella was musstest du wohl alles schon erleben? Wir wissen es nicht und du kannst es uns leider auch nicht erzählen aber wir sehen, dass Du das Vertrauen in die Menschen verloren hast.

Marcella ist ca. 9 Jahre und ca. 45 cm groß, sie lebt derzeit im öffentlichen Shelter in Baia Mare. Zurzeit ist die Hundedame sehr sehr schüchtern und lässt sich nicht anfassen, reagiert aber keinesfalls aggressiv. Bei unserem letzten Besuch hat sie bereits Leckerchen aus der Hand genommen und ließ sich vorsichtig anfassen. Was für ein toller Fortschritt! Mit ihren Artgenossen versteht Marcella sich sehr gut. Marcella muss erstmal wieder lernen, den Menschen zu vertrauen. Dafür benötigt sie einen sehr geduldigen, empathischen und verständnisvollen Menschen, der sie zu Nichts drängt und ihr die Zeit gibt, die sie eben benötigt.

Die Hündin kennt noch Nichts außer das Leben auf der Straße und im Shelter, deshalb muss sie nach einer entsprechenden Eingewöhnungszeit alles erst noch Schritt für Schritt erlernen. Wir suchen für sie eine liebevolle aber vor allem verständnisvolle Familie, die sie so akzeptiert wie sie ist und ihr die Zeit gibt anzukommen und Vertrauen zu fassen. Sie ist eine tolle Hündin und wir sind uns sicher, dass sie die Regeln der Menschen in ihrem Tempo erlernt und auch eine treue Begleiterin werden kann. Ein souveräner Erst Hund würde ihr sicherlich die Eingewöhnung erleichtern.

Für Marcella suchen wir ein ruhiges Zuhause auf dem Land. Ein eingezäunter Garten wäre schön, da Spaziergänge an der Leine zu Beginn noch nicht möglich sein werden. Kinder sehen wir nicht in ihrem neuen Zuhause. Diese könnten Marcella noch zu sehr verunsichern.

Marcella reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro zu ihrer Familie reisen.

https://youtu.be/5NdMHWCqtAs

Weitere Informationen zu Marcella findest du auf unserer Homepage: https://www.einherzfuerstreuner.de/project/marcella/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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