Huhu, ich bin die süße Pilvi!

25.04.24
27.03.24
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RO-410444 Bistrita (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
Schwarz, weiß
Wurftag:
01.01.24 (3 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien. Die Hundekinder Pilvi, Alani und Fluffy suchen für sich und ihre Mama Peppina liebevolle Familien, bei denen es Freude macht, ein Vierbeiner zu sein
Die kleine Hundefamilie wurde irgendwo im Nirgendwo Rumäniens gefunden. Wir nehmen an, dass Peppina ausgesetzt wurde, weil sie trächtig war. Allein und ohne Hilfe hat sie ihre Welpen geboren und die ersten Monate versorgt. Nun ist Peppina mit ihren Kindern Pilvi, Alani und Fluffy im Shelter in Bistrita untergebracht. Dort sind sie sicher, aber das Leben ist schwer zu ertragen für die Hunde, denn es ist laut, es stinkt und Streicheleinheiten gibt es mangels Zeit leider nur selten.
Die etwa 2 Monate alten Hundekinder benötigen gerade jetzt ihre Mama noch sehr, aber es wird Zeit, dass sie fühlen dürfen, wie wertvoll die Kuscheleinheiten und die Fürsorge einer ganz persönlichen Bezugsperson sind. Wenn sie groß genug sind, wird die Hundefamilie sich Adieu sagen. Dann kann die Reise ins große Glück der eigenen Familie losgehen.
Die kleine Pilvi erobert alle Herzen im Sturm. Ihr Name ist finnisch und bedeutet ‚Wolke‘ – und sie erinnert uns auch an eine wollige Schäfchenwolke. Ihr Fell ist hell, und aus der dunklen Gesichtsmaske schaut eine kleine Schnauze hervor. Pilvis Papa dürfte ein Herdenschutzhund gewesen sein, daher kann es sein, dass Pilvi wie ihre Geschwister größer als Mama Peppina wird. Wie Welpenkinder sind, tobt und spielt sie den ganzen Tag mit ihren Geschwistern, schläft viel, um dann wieder zu fressen und zu toben. Sie liebt die Zweibeiner gleichermaßen wie die Vierbeiner, die mit Pilvi im Shelter leben. Sie sehnt sich sehr nach Streicheleinheiten, und auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden könntet ihr wertvolle Begleiter für Pilvi sein, eine tiefe Verbindung zu ihr aufbauen und mit ihr glücklich werden.
Wenn Pilvi bei euch einziehen darf, werdet ihr einige Familienregeln haben, die ihr dem kleinen Hundekind erklären müsst. Ob es die Leinenführigkeit oder Stubenreinheit ist, Autofahrten, Besuch, der empfangen wird – es gibt eine große Palette an Aufgaben, die ein Hundekind erst erlernen muss. Pilvi scheint Herdenschutzhund-Gene zu haben. Ob sich das auf ihre Wesensart auswirkt und Pilvi euch später beschützen möchte, kann man jetzt noch nicht sagen. Wenn ihr euch mit dem Charakter der Herdenschutzhunde auskennt, wisst ihr, dass sie zuweilen sehr selbstständig sind und manchmal eigene Entscheidungen treffen. Wenn man ihnen die Möglichkeit gibt, in einem Haus mit Garten zu leben und ihnen souverän, verständig und fürsorglich begegnet, genießen diese außerordentlich feinfühligen Hunde das familiäre Zusammenleben mit euch und werden zu charakterfesten Begleitern, die man nie wieder hergeben möchte. Gebt der kleinen Pilvi genug Zeit, damit sie euch kennenlernen kann. Mit viel Lob und positiver Konsequenz bringt ihr einem Hundekind am leichtesten nahe, eure Regeln zu respektieren und euch zu vertrauen.
Hinter der nächsten Ecke wartet dann noch die Pubertät, die den kleinen Hundekopf tüchtig durcheinanderrüttelt – und die Zweibeiner gerne ab und an auf die Palme bringt. Auch wenn sich euer Liebling zwischendurch in eine kleine Furie verwandelt – gerade dann kommt ihr mit Besonnenheit und einer guten Portion Humor am weitesten. Holt euch Hundetrainer oder eine Hundeschule mit ins Boot, die mit einer positiven Einstellung unterstützen und euch zum besten Team der Welt machen.
Pilvi möchte so gerne in eurer Mitte aufwachsen und glücklich werden. Habt ihr euch schon in Pilvi verliebt? Seid euch bewusst, dass ihr eine gewisse Zeitspanne für die Ausbildung des Hundekindes benötigt und dafür Kapazitäten freihaben müsst. Trotzdem wild entschlossen? Dann nehmt gerne über die Website mit uns Kontakt auf.
Pilvi ist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und mit gültigem EU-Heimtierausweis vermittelt.
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Weitere Informationen finden Sie hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/pilvi/
https://youtu.be/SuiAV9uR7Wg

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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