Galileo sucht immer noch sein großes Glück! Findet er es bei dir?

22.05.24
16.03.23
395
277800809
RO-430331 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
creme
Wurftag:
17.03.20 (4 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Etwa 15 km von Baia Mare entfernt wurde unser sanfter Riese Galileo gefunden. Er war in keinem guten Zustand. Abgemagert bis auf die Rippen war er, lahmte stark und er trägt einige Narben, die darauf schließen lassen, dass sein Leben bisher nicht einfach war. Vermutlich hatte er einen Autounfall, doch vor einiger Zeit erhielt er eine Femurkopf-Resektion. Längst hat sich unser lieber Galileo davon erholt und ist bereit für sein neues Leben.

Auf etwa 3 Jahre wird Galileo geschätzt und mit etwa 60 – 65 cm bringt er eine große Größe mit. Er wiegt inzwischen wieder zwischen 30 und 35 kg. Zu den Menschen ist Galileo sehr lieb und auch mit anderen Hunden kommt er gut aus.

Galileo ist ein Mischling, dass bedeutet, dass wir nicht wissen nicht welche Rassen in ihm stecken und welche entsprechenden Eigenschaften er mitbringen wird. Bei Galileo gehen wir allerdings davon aus, dass er ein Herdenschutzmischling ist. Toll wäre für ihn also, wenn seine neuen Besitzer ein eingezäuntes Grundstück oder ein Hof hätten. Für eine Etagenwohnung in der Stadt ist er nicht geeignet. Herdenschutzhunde sind eigenständige Persönlichkeiten, die Konsequenz und Einfühlungsvermögen durch den Besitzer voraussetzen und die Fähigkeit, sich mit einem intelligenten, selbständig handelnden Hund auseinander setzen zu können. Aber sie bringen tolle Eigenschaften mit. Menschen die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden gemacht haben, wollen meist keine anderen Rassen mehr, da sie trotz ihres Dickschädels treue und loyale Begleiter sind.

Unser Galileo kann kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause reisen. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro zu seinen Menschen ziehen.

Wer schenkt Galileo das große Glück?

https://youtu.be/CyWVoFJEa8c

https://youtu.be/CH5Xr3xohG0

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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