Bereichert der freundliche Burton künftig dein Leben?

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RO-437345 Busag (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
Cremeweiß
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert
Wurftag:
01.10.20 (3 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
500 €
Busag, Rumänien. Unser wundervoller Burton – eine Schönheit sondergleichen! Wer hier sein Herz nicht verliert.
Unser Burton ist etwa 2 – 3 Jahre alt und bringt eine eher große Größe von ca. 60 cm mit. Die Bilder sprechen eigentlich für sich! Die positive Aura die Burton versprüht, flimmert auch durch den Bildschirm durch und zeigt, was für ein toller Rüde unser hübscher Rüde ist. Er ist lebensfroh, neugierig, stets freundlich und den Menschen zugewandt. Auch mit seinen Artgenossen versteht er sich prima. Aber, wie es so ist im Leben, nobody is perfect: Burtons rechte Pfote ist nicht in Ordnung, auch das ist auf den Bildern zu sehen. Laut rumänischen Tierarztes muss man nichts machen – wir empfehlen jedoch die Vorstellung bei einem Tierarzt, wenn er ausreisen konnte und eine Zweitmeinung dazu einzuholen.
Über Burtons Vergangenheit ist nichts bekannt. Wovon wir jedoch ausgehen ist, dass er nie ein artgerechtes Leben hatte und es noch lernen muss in einem Haushalt zu leben. Es wird ihm alles noch fremd sein, aber wir gehen aufgrund seiner offenen Art davon aus, dass er sich rasch in ein Familienleben integrieren lässt. Burton macht einen unkomplizierten Eindruck und freut sich schon, gemeinsam mit seinen Adoptanten um die Wette zu strahlen. Denn wer mit so einem hübschen Rüden gemeinsame Unternehmungen machen darf und ihm viele Streicheleinheiten schenken kann, der hat jeden Grund zu lächeln. Außerdem freut sich Burton auch über den regelmäßigen Kontakt mit seinen Hundekumpels und vielleicht sogar über einen Besuch in einer positiv arbeitenden Hundeschule, in der er vielleicht sogar ein Hunde-Hobby findet und so eine tolle Freizeitbeschäftigung für sich und seine Familie.
Unser Burton reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Leben reisen.
Verliebst du dich in den hübschen Rüden und schenkst ihm ein Zuhause?

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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