Bärchen: sein Name ist Programm

27.04.24
08.02.24
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RO-437345 Busag (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
keine
Prüfungen:
keine
Gesundheit:
gechipt, geimpft, kastriert, entwurmt, entfloht mit EU-Heimtierausweis
Wurftag:
30.03.20 (4 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Busag, Rumänien.
Bärchen - sein Name ist Programm und passt wie die Faust aufs Auge!

Bärchen wurde wie so viele andere auf der Straße gefunden und im Shelter abgeladen.
Da lebt er nun, mit viel zu vielen anderen auf einem Fleck, denn auch das Shelter Busag wird immer voller und unbequemer für jeden Hund.

Bärchen ist ein freundlicher Hund, sowohl Menschen, als auch Artgenossen gegenüber.
Aktiv ist er, neugierig und intelligent.
Er ist etwa 4 Jahre alt und 60 – 65 cm groß.
Von der Optik her können wir Hütehund- oder Herdenschutzhund-Eigenschaften nicht ausschließen.
Aufgrund seiner verkürzten Rute kann er nicht in die Schweiz vermittelt werden.

Was es als Familienhund und Menschenbegleiter in einer Haushaltsgemeinschaft zu beachten gilt, welche Regularien einen Familienalltag einrahmen, wird Bärchen noch zu lernen haben, denn seine Geschichte kennen wir nicht.
Was wir wissen: er möchte sein Futter nicht teilen müssen.
Für Bärchen wünschen wir uns naturverbundene Menschen, ein ländliches Umfeld, und einen Garten. Bärchen soll in Ruhe ankommen dürfen. Keine Erwartungshaltung, viel Zeit und Geduld und vor allem Liebe braucht der Bub. Wir schätzen Bärchen als einen anpassungsfähigen, eher unkomplizierten Hund ein, doch es kann auch Überraschungen geben.

Kinder sollten schon grösser sein und den verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren kennen.
Bärchen reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Bärchen bringt selbstverständlich einen EU-Heimtierausweis mit.

Erfüllst Du Bärchen seinen Wunsch nach einem liebevollen Zuhause?
Auch über eine Pflegestelle als Sprungbrett ins neue Leben würde er sich sehr freuen.

Hier kann Bärchen auf unserer Website besucht werden:
https://einherzfuerstreuner.de/project/baerchen-5/

https://youtu.be/qnpwcFiiswo

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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