Audrey wartet in Bayern auf deinen Besuch!

25.04.24
05.04.24
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281134989
86637 Wertingen - Hettlingen (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun schwarz
Wurftag:
21.12.22 (1 Jahr 4 Monate alt)
Preis:
500 €
86637 Wertingen. Die hübsche Audrey wartet schon im schönen Bayern auf deinen Besuch!

Audrey ist eine sehr freundliche, aufmerksame und verspielte Mischlingshündin aus Rumänien. Mit einem Schultermaß von 60 cm und einem Gewicht von 28 kg gehört sie schon zu den größeren Hunden. Ihr Körperbau ist schlank, aber muskulös. Im Team mit einem erfahrenen Hundemenschen wäre Mori deshalb sehr gut geeignet für Zughundesport wie Canicross etc. Da könnte man ihre Unart, an der Leine zu ziehen, sinnvoll nutzen. Sie besitzt eine gute Kondition und Ausdauer und ist daher der ideale Wanderhund.

Audrey versteht sich mit Kindern und anderen Hunden sehr gut und liebt es, ein Rudel um sich zu haben. Verstecken spielen, Socken suchen und Schnüffeln liebt sie ebenfalls. Sie beherrscht Sitz, Platz, Bleib und einiges an Impulskontrolle. Bei Spaziergängen setzt die wegen ihres ausgeprägten Jagdinstinktes manchmal aus. Audrey ist kein Hund für Anfänger*innen. Sie braucht einen erfahrenen, sanften aber bestimmten Menschen, dem sie ihr Vertrauen schenken und ihn respektieren kann. Anders als viele Tierschutzhunde, hat Audrey keine Angst vor Männern.

Sie liebt Bewegung, Spaziergänge in der Natur. Plantschen im flachen Wasser und bohrt auch gerne mit der Nase in Mauslöchern. Dabei kann sie schon mal den Rückruf mittels Hundepfeife überhören. Ansonsten funktionieren Rückruf und Kommandos wie Sitz, Down, zu mir, in dein Bett und bei Fuß schon ganz gut. Auch das Gehen an der Leine klappt bei konsequenter Führung.

Für Audrey wäre eine Familie mit vernünftigen Kindern, gerne einem zweiten Hund und Platz zum draußen toben ideal. Aber auch motivierte Einzelpersonen sind passend für sie.

Audrey ist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und mit gültigem EU-Heimtierausweis vermittelt.

Interesse an Audrey? Dann meld dich gern bei uns!

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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