Amra sucht ein ruhiges Zuhause

25.04.24
29.03.24
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RO-40001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.21 (3 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien. Amra ist auf der Suche nach ihren Menschen. Amra wurde zusammen mit ihren Welpen auf einem Feld vor dem Haus von Meda und anderen eingefangen und in Sicherheit gebracht. Nachdem Amra sich nun so liebevoll um ihre Babys gekümmert hat, ist sie endlich mal an der Reihe Liebe zu erfahren. Denn Liebe stand offensichtlich bei ihr bisher noch nicht im Mittelpunkt ihres bisherigen jungen Lebens. Wir wissen nicht, was Amra erlebt hat, aber ihr Verhalten lässt darauf schließen, dass sie nicht viele positive Erfahrungen mit Menschen machen konnte.

Amra ist sehr schüchtern und zurückhaltend im Umgang mit Menschen, aber sie ist keinesfalls aggressiv. Sie braucht erstmal Zeit, um Vertrauen zu fassen.

Deshalb sucht Amra emphatische Menschen, mit Hundeerfahrung, die erstmal nichts von ihr erwarten und Amra selbst das Tempo bestimmen lassen, mit dem sie ankommt. Ob Amra das Leben im Haus bereits kennt, wissen wir nicht, deshalb sollte man anfangs auch über das ein oder andere Malheur hinwegsehen können. Mit anderen Hunden versteht sie sich gut, Katzen wurden bisher noch nicht getestet.

Amra hat mit ihren 50 cm eine schöne mittlere Größe. Dem Aussehen nach könnte es sich bei ihr um einen Schäferhund-Mix handeln. Die Kinderstube und die Pubertät hat Amra bereits hinter sich gelassen und kann nun ganz neu durchstarten.

Lange Spaziergänge in der Natur und andere Beschäftigungen, die sie auch geistig auslasten. Viele Kuscheleinheiten und vor Allem viel Liebe. Das ist das, wovon Amra träumt und so sehr verdient hat. Nie mehr Angst haben und stets mit einem positiv verstärkenden Erziehungsstil begleitend durchs Leben gehen. Es ist gar nicht so viel, was die junge Dame sich wünscht.

Sobald Amra sich nicht mehr um ihre Babys kümmern muss, ist sie bereit auszureisen und dann kastriert, gechipt, geimpft, entfloht und entwurmt mit ihrem EU-Heimtierausweis im Gepäck. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann Amra, nach positiver Vorkontrolle, vermittelt werden.

Möchtest Du Amra an die Pfote nehmen und ihr zeigen, wie schön ein Hundeleben sein kann?

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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