Alma sucht ihr Zuhause

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RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz/braun
Gesundheit:
geimpft, entwurmt, gechipt, kastriert
Wurftag:
01.01.20 (4 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien. Die hübsche Alma sitzt zurzeit im öffentlichen Shelter von Baia Mare. Natürlich ist das für keinen Hund ein guter Platz zum Leben, aber es geht leider tatsächlich immer noch schlimmer und für Alma ist es fast ein Glück, dass sie hier sein darf. Ihr bisheriges Leben hat sie nämlich an einer kurzen Kette verbracht, Wind und Wetter ausgesetzt, ungeliebt und ohne Ansprache und Beschäftigung. Im Shelter ist sie nun erstmal in Sicherheit, bekommt regelmäßig Futter und einen Unterschlupf. Und das Beste ist, sie hat jetzt die große Chance, dass ihr Leben eine ganz andere Richtung bekommt, dass sie auf dieser Seite gesehen wird und ein richtiges Zuhause finden kann.

Alma ist etwa 4 Jahre alt und zählt mit 55 cm Schulterhöhe und 27 kg Gewicht noch zu den mittelgroßen Hunden. Mit ihrem dichten, schwarz-braunen Fell und den aufmerksamen dunklen Augen erinnert sie an eine Schäferhündin. Sie liebt es, von freundlichen Menschen geknuddelt zu werden und mit anderen Hunden zu spielen und zu toben.

Wahrscheinlich hat Alma noch nie in einem Haus gelebt und deshalb von Stubenreinheit und Leinenführigkeit noch nichts gehört. Aber wenn man ihr mit einem liebevoll-konsequenten Erziehungsstil zeigt, welche Regeln man als ordentlicher Haus- und Familienhund einhalten sollte, wird sie schnell Sicherheit und Vertrauen aufbauen und einen verlässlichen Begleiter bei allen Aktivitäten abgeben. Sicherlich würde sich Alma über den Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule, ausgiebige Spaziergänge und reichlich Kontakt zu Artgenossen freuen.

Alma hat das perfekte Alter und eine angenehme Größe und passt in fast jeden Haushalt – Hauptsache sie wird geliebt und umsorgt. Bist du der Mensch sein, der Alma eine zweite Chance gibt? Auch eine Pflegestelle wäre eine große Chance für sie.

Alma reist gechipt, geimpft, kastriert, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Sie wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

https://einherzfuerstreuner.de/project/alma-9/ hier findet ihr weitere Infos und gelangt auch direkt zur Selbstauskunft!

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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